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Wohnbau: Neues bei KlimaHaus, Bausparen und Konventionierungen

Dem großen Bereich des Wohnens hat die Landesregierung bei ihrer Klausurtagung gestern und heute (22. April) ein besonderes Augenmerk gewidmet. So ging's um die Neuheiten rund um die KlimaHaus-Standards, um den damit zusammenhängenden Kubaturbonus, ums Bausparen, um die Konventionierung und nicht zuletzt um das betreute Wohnen.

Eine Kritik der Gewerkschaften hat Landeshauptmann Luis Durnwalder heute zuallererst ausgeräumt: "Es stimmt nicht, dass wir keine Ahnung hätten, wie viele Wohnungen in Südtirol gebraucht werden", so der Landeshauptmann, der heute gemeinsam mit seinen Stellvertretern Hans Berger und Christian Tommasini über die Ergebnisse der Klausurtagung der Landesregierung berichtet hat. Bei der Pressekonferenz nannte Durnwalder zum Beweis eine Reihe von Zahlen: 2200 seien die Wohnungen, die nötig seien, 1200 davon allein in Bozen, 700 Wohnungen werde das Wohnbauinstitut bereitstellen (entweder durch Neubau oder Sanierungen) und zu alledem kämen noch 1000 Mittelstandswohnungen, die in ganz Südtirol errichtet würden.

Genutzt hat der Landeshauptmann die heutige Pressekonferenz auch, um noch einmal auf die neuen Bestimmungen in Sachen Energieeffizienz hinzuweisen. Wie bereits im Klimaplan des Landes vorgesehen, werden mit 13. Juni die Energie-Bestimmungen für Neubauten in den Bereichen Wohnbau, Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe verschärft. Für sie gilt nicht mehr der Verbrauch eines KlimaHauses C als Mindeststandard, sondern jener eines KlimaHauses B. "Dies entspricht einem jährlichen Heizwärmebedarf von bis zu 50 Kilowattstunden oder fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter", erklärt Landesrat Michl Laimer, der auch betont, dass der neue Schwellenwert für all jene Projekte gilt, die nach dem 13. Juni eingereicht werden. "Für alle anderen gilt nach wie vor der KlimaHaus-Standard C als Norm", so der Landesrat.

Der neue Standard wirkt sich auch auf den Kubaturbonus aus. Derzeit bekommen Bauherren, die anstatt des Mindestniveaus eines KlimaHauses C ein KlimaHaus B errichten, einen Bonus von fünf Prozent der Kubatur zugesprochen, für ein KlimaHaus A gibt's zehn zusätzliche Prozent. "Wenn das KlimaHaus B zur Norm wird, fällt dafür selbstverständlich der Kubaturbonus weg, beibehalten wird er dagegen in seiner bisherigen Höhe für KlimaHaus-A-Neubauten", so Laimer. Keine Änderung ergibt sich dagegen für den Kubaturbonus bei der Sanierung bestehender Bausubstanz. Hier gilt auch weiterhin: Wer ein altes Gebäude mindestens auf KlimaHaus-Standard C bringt, kann 200 Kubikmeter zusätzlich verbauen.

Diskutiert hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Klausur auch über neue Formen der Wohnbau-Förderung, vor allem über die Förderung des Bausparens. Landesrat Tommasini hatte dazu eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, noch gelte aber detailliert zu prüfen, welcher Weg der optimale sei, so der Landeshauptmann. "Leider haben wir keine Möglichkeit, allgemeine Steuererleichterungen für Bausparer vorzusehen, weil es solche in Italien nicht gibt", so Durnwalder heute. Man denke deshalb an, eine Förderung auf Beitragsebene oder durch Abschläge von der Einkommenssteuer IRPEF zu erreichen.

Darüber hinaus ging's heute auch um eine klarere Fassung der Regeln rund um die Konventionierung im geförderten Wohnbau. Derzeit wird - je nach Art der Förderung - zwischen einer 20-jährigen und einer "ewigen" Konventionierung unterschieden, die Regelungen sollen aber neu gefasst werden, und zwar je nachdem, ob jemandem beim Grundankauf, bei der Erschließung und beim Bau unter die Arme gegriffen worden ist, ob jemand eine freie Wohnung kauft oder ob jemand auf Eigeninitiative nicht-geförderten Baugrund ersteht. In den nächsten Wochen werden hierzu genaue Bestimmungen ausgearbeitet, die danach der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zu guter Letzt hat die Landesregierung eine neue Form der Unterbringung und Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung auf den Weg gebracht: das sozialpädagogisch betreute Wohnen. "Menschen, die es schaffen, im Alltag zurechtzukommen, deren Beeinträchtigungen aber dazu führen, dass sie bei außergewöhnlichen Entscheidungen oder in schwierigen Situationen überfordert sind, sollen künftig nicht mehr in Heimen untergebracht werden, sondern in besonderen Wohneinheiten", so Durnwalder. In diesen würden sie stetig betreut, eine Begleitung bei außergewöhnlichen Entscheidungen sei gewährleistet, ohne dass die Betroffenen allerdings in das klar geregelte Umfeld eines Heims eingezwängt seien.

chr

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