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Mountainbike-Wege: Abkommen zwischen Bauern und Touristikern

"Wo ein Wille, da ein Weg." Landesrat Hans Bergers Fazit zu dem auf seine Vermittlung hin entstandenen Rahmenabkommen zwischen Bauernbund und Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) galt heute (15. April) gleich im doppelten Sinne. Schließlich bezieht sich das Abkommen auf die Ausweisung von Mountainbike-Wegen und steht am Ende eines Weges, der vor zehn Jahren begonnen hat.

Unterschrift unter Rahmenabkommen: (v.l.) Bauernbund-Obmann Tiefenthaler, LR Berger und LTS-Präsident Hofer (Foto: Pertl)

"Das Radfahren hat in den letzten Jahren eine Entwicklung genommen, die wir in dieser Intensität nicht voraussehen konnten", so Berger bei der Vorstellung des Rahmenabkommens. Eine Entwicklung, die durch und durch positiv zu beurteilen sei und große Chancen für das Tourismus- und Aktivland Südtirol berge, die aber auch Probleme mit sich bringe. "Dies vor allem dort, wo Wege mehrfach genutzt werden: von Radfahrern, Wanderern und den Bauern mit ihren Fahrzeugen", erklärte der Landesrat. Wenn Südtirol aber den Radfahrern daheim beste Bedingungen bieten und sich als Fahrraddestination vermarkten wolle, müsse man diese Probleme lösen, sich organisieren und ein besonderes Angebot schaffen, mit dem man sich von anderen Destinationen abhebe.

Gleichzeitig müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, die ein reibungsloses Miteinander von Wanderern, Radfahrern und Grundeigentümern garantierten. "Für die Mountainbiker heißt dies in erster Linie, Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen, zu akzeptieren, dass Wanderer 'Vorfahrt' haben, die Wege nicht zu verlassen, Fauna und Flora zu schützen und keine Spuren zu hinterlassen", so Berger. Denn: "Nur so kann eine breite Akzeptanz erreicht werden."

Grundlegend sei auch, dass Mountainbike-Wege ausgewiesen würden, und zwar in vollem Einvernehmen mit dem jeweiligen Grundeigentümer. Dafür biete das zwischen Bauernbund und LTS unter Federführung des Ressorts von Landesrat Berger ausgehandelte Rahmenabkommen die beste Voraussetzung. Wie Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler und LTS-Präsident Ambros Hofer heute betonten, gebe das Abkommen Richtlinien für die Regelung aller wichtigen Aspekte vor. "Es bietet aber auch genügend Spielraum, um auf die jeweiligen Eigenheiten vor Ort einzugehen", so Tiefenthaler.

Das Rahmenabkommen sieht vor, dass als Wegbetreiber die Tourismusorganisationen die zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung übernehmen. Über die Versicherung des LTS sind die Grundeigentümer auch rechtsschutz- und haftpflichtversichert. Zudem kommt der Wegbetreiber für die Instandhaltung und Beschilderung auf. "Bewusst viel Spielraum für lokale Vereinbarungen" lassen Bauernbund und LTS im Bereich der Entschädigung. So werden mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, die von der unentgeltlichen Nutzung privater Wege über einen jährlichen Pauschalbetrag bis hin zu einem Beitrag je Laufmeter bzw. einem jährlichen Anteil am Umsatz des Wegbetreibers reichen. "Nun geht es darum, die Inhalte des Abkommens unseren Mitgliedern näherzubringen und über alle Details zu informieren, damit es möglichst breite Anwendung findet", so Hofer und Tiefenthaler heute.

chr

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