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Freiberuf der Krankenhausärzte: Weniger als 60 Tage Wartezeit als Voraussetzung

60 Tage: Dies ist künftig die Höchstgrenze für Wartezeiten auf medizinische Leistungen in den Krankenhäusern. "Wird die Grenze überschritten, können die betroffenen Ärzte keine freiberufliche Tätigkeit mehr ausüben", so Gesundheitslandesrat Richard Theiner, der heute (11. April) der Landesregierung ein Maßnahmenpaket zum Abbau der Wartezeiten vorgelegt hat.

Bei der heutigen Beratung in der Landesregierung ging's um zwei Ziele: zum einen sollten die Wartezeiten auf medizinische Leistungen spürbar abgebaut, zum anderen auch der Freiberuf von Krankenhausärzten neu geregelt werden. Im Vorschlag von Landesrat Theiner sind diese beiden Punkte verknüpft worden: "Wir haben heute beschlossen, dass Krankenhausärzte die Vormerkzeiten zuerst auf höchstens 60 Tage senken müssen, und dies wiederum die Bedingung dafür ist, um den Freiberuf im Krankenhaus ausüben zu können", so Theiner. Weise eine Abteilung höhere Vormerkzeiten als 60 Tage auf, werde die Erlaubnis zum Freiberuf ausgesetzt, bis sich die Wartezeiten wieder innerhalb der Höchstgrenze bewegten. Ärzten von Abteilungen, die die Höchstwartezeit überschreiten, werde die Erlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit im Krankenhaus entzogen. Einzige Ausnahme: Die Ärzte können der Betriebsdirektion garantieren, dass die Wartezeiten innerhalb von drei Monaten unter die Höchstgrenze gedrückt werden.

Der Landesrat betont im Zusammenhang mit Wartezeiten und Freiberuf aber auch, dass die freiberufliche Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses sehr vorsichtig gehandhabt werde. So seien in Südtirol pro Arzt und Woche drei Stunden freiberufliche Tätigkeit im Krankenhaus erlaubt, im Trentino seien es 20, in den meisten anderen Regionen 40 Stunden.

Um die Wartezeiten zu senken, wurden weitere Maßnahmen beschlossen, und zwar in den fünf als kritisch erachteten Bereichen Dermatologie, HNO, Augen, Reha und Orthopädie. So brauchen laut Theiner nur mehr Erstvisiten vorgemerkt zu werden. "Die nachfolgenden Kontrollvisiten laufen nicht mehr über die zentrale Vormerkstelle, sondern direkt über den behandelnden Arzt, was wiederum die Vormerkzentrale entlastet", so der Landesrat. Darüber hinaus muss der Zeitraum ausgeweitet werden, in dem Erstvisiten gemacht werden, um die festgesetzten Höchstwartezeiten nicht zu überschreiten.

Dritte Vorgabe: "Haus- und Fachärzte müssen bei ihren Verschreibungen gemeinsam die Vorgaben zur Notwendigkeit einer Leistung festlegen", so Theiner. Als vierte Maßnahme soll der Sanitätsbetrieb Leistungen von anderen Anbietern, etwa privaten Kliniken ankaufen, wenn die eigenen Dienste überfordert sind. Und wenn ein Bürger seinen Termin nicht innerhalb der vorgeschriebenen 60 Tage bekommt, soll der Sanitätsbetrieb die Kosten für die entsprechende Privatvisite zu einem festgesetzten Tarif übernehmen. Diese Maßnahme sei bereits als Entwurf im Omnibus-Gesetz enthalten, so Theiner.

Die neuen Regeln sollen schon nach einer Übergangszeit von einem Monat in Kraft treten. "Mit diesen Maßnahmen kann es gelingen, die freiberufliche Tätigkeit im Krankenhaus als das zu etablieren, was sie sein soll: keine Vorzugsschiene, sondern die Möglichkeit, die freie Arztwahl ansatzweise in den öffentlichen Gesundheitsdienst einzuführen", so der Landesrat.

chr

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