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Landesregierung: OK für Gesetzentwurf zu Lichtverschmutzung und Verwaltung

Um die Lichtverschmutzung einzudämmen, hat die Landesregierung heute (4. April) auf Vorlage von Landesrat Michl Laimer einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, in den auch noch andere, kleinere Änderungen gepackt worden sind: solche zum Prinzip "Mahnen statt strafen", zur Prüfstelle des Landes oder zur Verwendung von Wasserstoff etwa.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Lichtquellen auch in Südtirol exponentiell zugenommen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Wohlbefinden, Gesundheit und Umwelt. Um deshalb die Lichtverschmutzung einzudämmen, bringt die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Laimer einen Gesetzentwurf voran, in dem klare Regeln für die Beleuchtung niedergeschrieben werden. "Wir wollen mit diesem Gesetz den unnützen Lichtquellen Herr werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

In den Lichtverschmutzungs-Gesetzentwurf werden zudem auch noch andere Artikel aufgenommen, die allesamt kleinere Gesetzesänderungen beinhalten. So werden im Entwurf auch die Ausnahmen untergebracht, die die Landesregierung zu ihrem Prinzip des "Mahnen statt strafen" machen will. Dieses sieht vor, dass in Fällen von Übertretung, aus denen keine Schäden entstanden waren, die nicht wiedergutzumachen wären, die Bürger auf ihre Fehler hingewiesen werden. Erst wenn der Fehler nicht beseitigt oder er wiederholt würde, sollte eine Strafe ausgestellt werden. Wie Landeshauptmann Durnwalder bereits in der vergangenen Woche erläutert hatte, sei dieses Prinzip nicht überall durchzusetzen, weshalb die Ausnahmen von der Regel nun taxativ im Gesetz aufgeführt werden. Dies betreffe etwa Fälle wie das illegale Befahren von Forstwegen, das illegale Pilzesammeln oder Jagdvergehen.

Ebenfalls im heute abgesegneten Gesetzentwurf untergebracht wurde die Alternative zum von manch einer Seite geforderten "Landes-Rechnungshof". "Nachdem es bereits einen Rechnungshof gibt, wollen wir dieses Organ nicht durch ein neu zu schaffendes verdoppeln, schlagen aber vor, dass eines von drei Mitgliedern unserer Prüfstelle künftig vom Landtag ernannt wird", so der Landeshauptmann heute.

Ein weiterer Passus im Entwurf sieht die Abschaffung der Friedhofskommission und deren Ersetzen durch ein Gutachten von Seiten der Gesundheitsbehörde vor.

Und auch die Wasserstoff-Zukunft Südtirols ist im Entwurf verankert. "Wir müssen jetzt bereits für die Zeit planen, in der in Bozen Süd Wasserstoff hergestellt wird", so Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Deshalb werde das Land eine Reihe von Wasserstoffbussen ankaufen, damit diese - angetrieben von grünem Wasserstoff made in Bozen - in Südtirols Ortschaften zirkulieren können.

Der letzte Passus, den der Landeshauptmann heute im Zusammenhang mit dem gutgeheißenen Gesetzentwurf nannte, war schließlich einer, der den Wohnbau betrifft. Derzeit können gemeinnützige Organisationen Wohnungen bauen und dem Wohnbauinstitut veräußern, sie kommen aber nicht in den Genuss der vorgesehenen Beiträge für Grundankauf und Erschließung. Nachdem aber Gemeinden oder Genossenschaften bis zur Hälfte der Kosten vergütet bekommen, will man über den Gesetzespassus nun die gemeinnützigen Organisationen den beiden genannten gleichstellen.

chr

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