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Pflegebedürftigkeit: Neue Kriterien

LPA - In Südtirol erhalten insgesamt 14.381 Pflegebedürftige das monatliche Pflegegeld des Landes; 10.835 Personen werden zu Hause gepflegt, 3.546 Personen in Alters- und Pflegeheimen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes ist die Einstufung in eine der vier Pflegestufen. Kürzlich hat die Landesregierung neue Regeln zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit beschlossen.

Nach der Ersteinstufung kann auf Antrag um eine Neueinstufung angesucht werden, wenn sich der Zustand der Pflegebedürftigkeit ändert. Bisher konnten Antragsteller einen neuerlichen Antrag auf Änderung der bestehenden Einstufung schon nach sechs Monaten ab der Ersteinstufung stellen. Nun hat die Landesregierung festgelegt, dass seit dem 1. März neuerliche Anträge zur Einstufung erst ein Jahr nach der letzten Einstufung eingereicht werden können und nicht, wie bisher, schon nach sechs Monaten. Die einzige Ausnahme ist, wenn der betreuende Arzt bestätigt, dass sich die  Pflegesituation in erheblichem Maße verändert hat; nur in diesem Fall kann der Antrag auch früher gestellt werden. Im Übrigen sind Kriterien zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Wesentlichen gleich geblieben. Eine weitere Neuheit ist, dass die Patronate Anträge auf Pflegegeld ab dem 28. März online direkt an das Einstufungsteam versenden; dadurch werden die Bearbeitungszeiten verkürzt. Die genauen Informationen sind im Internet  abrufbar: http://www.provinz.bz.it/de/formulare/formulare-kategorien.asp?bnfmf_frid=1003766

 

mac

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