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Tollwutpflichtimpfungen von Nutztieren: Anmeldefrist Ende April

LPA - Alle Nutztierhalter, die ihr Vieh außerhalb von Südtirol auf italienische Almen und Weiden verbringen möchten, sind aufgefordert, sich frühzeitig beim Amtstierarzt des Sanitätsbetriebes zu melden. Der Sanitätsbetrieb hat dazu ein Formular erstellt, mit dem um die Ausstellung des Modells 7 (tierärztliches Gesundheitszeugnis) ersucht werden kann. Dieses Formular muss bis spätestens 30. April beim Sanitätsbetrieb eintreffen.

Seit Wiederauftreten der Tollwut in Norditalien wurden in der Provinz Bozen fünf Fälle diagnostiziert, einer in Toblach und vier in der Gemeinde Abtei, der letzte am 9. Juni 2010, wobei stets Füchse betroffen waren. Alle bis heute unternommenen Vorbeugemaßnahmen haben das Erreichen der gegenwärtigen günstigen epidemiologischen Situation ermöglicht; dazu zählen wiederholte Impfkampagnen bei Füchsen mittels Verteilung von Impfködern auf dem Luftweg mit entsprechender Kontrolle der Füchse, flächendeckende Impfung alle in der Provinz gegenwärtigen Hunde, Impfung von etwa 37.000 Nutztieren in den an die Provinzen Belluno und Trient angrenzenden Gebieten.

Bei einer Sitzung hat die zentrale Kriseneinheit für Tollwut festgelegt: Die nächste Impfkampagne der Füchse, die weiterhin das gesamte Gebiet der Provinz Bozen einschließt, erfolgt zwischen Mitte April und Mitte Mai. Die Pflichtimpfung für Hunde wird auch im laufenden Jahr fortgesetzt; es wird daran erinnert, dass der betriebliche tierärztliche Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs bereits mit den entsprechenden Auffrischimpfungen zum von der Landesregierung festgelegten Preis von fünf Euro begonnen hat; zudem besteht die Möglichkeit, sich an die ermächtigten Freiberufstierärzte zu wenden, welche die Impfung zum Marktpreis ausführen. Eine Impfung der Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) muss nur in der eingeschränkten Pufferzone, die an die Provinz Belluno angrenzt, erfolgen (Karte im Anhang): dazu gehört das gesamte Gebiet der Gemeinde Corvara, das gesamte Gebiet der Gemeinde Abtei, im Gebiet der Gemeinde Enneberg die Almen Fanes und Sennes, im Gebiet der Gemeinde Prags die Almen Rossalm, Stolleralm und Plätzwiese, im Gebiet der Gemeinde Toblach die südliche Seite beginnend vom Talboden des Pustertals (orografisch links der Rienz) bis zur Grenze zur Provinz Belluno, im Gebiet der Gemeinde Innichen der südliche Teil orografisch rechts der Drau gelegen, das gesamte Gebiet der Gemeinde Sexten. Vorgesehen ist zudem die Impfung aller Tiere, die zur Alpung in Friaul-Julisch Venetien, in Veneto (Provinzen Belluno, Treviso und Vicenza) und in der Provinz Trient östlich der Etsch bestimmt sind.

Die Landesregierung hat festgelegt, dass diese Tollwutpflichtimpfungen der Nutztiere vom Amtstierarzt des Südtiroler Sanitätsbetriebes kostenlos durchgeführt werden. Damit die Impfung jedoch wirksam ist, indem im geimpften Tier ausreichend Antikörper gebildet werden, muss die Impfung rund drei Wochen vor Alpung erfolgen. Um diese Impfungen rechtzeitig zur Alpung organisieren zu können, muss sich jeder betroffene Tierhalter innerhalb 30. April beim Amtstierarzt melden, auch per Post oder mittels Fax an die Nummer 0471 417 888.

Das Formular im Anhang kann auch von der Homepage des Sanitätsbetriebes heruntergeladen werden: www.sbbz.it/portal/de/s-veterinario-01.xml

oder von der Homepage der Landesabteilung Landwirtschaft www.provinz.bz.it/landwirtschaft unter "Formularkatalog".

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