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LR Berger: "Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft bei Beratungsring"

LPA - Den in einer Landtagsanfrage aufgeworfenen Vorwurf, Obstbauern würden in Südtirol gezwungen, Mitglied des Südtiroler Beratungsrings für Obst- und Weinbau zu werden, weist Landesrat Hans Berger zurück. "Einen solchen Zwang zur Mitgliedschaft gibt es nicht, und es gibt erst recht kein Diktat des Landes in eine solche Richtung", so Berger.

Vorneweg stellt der Landesrat klar, dass die in der Landtagsanfrage kritisierten Entscheidungen allesamt von unabhängigen Organisationen getroffen worden seien, das Land also ohnehin der falsche Adressat solcher Vorwürfe sei. „In die Angelegenheit involviert sind der Verband der Obstgenossenschaften, die AGRIOS und der Beratungsring – allesamt Organisationen, die in ihren Entscheidungen völlig frei sind“, so Berger.

Trotzdem informiert der Landesrat über den Sachverhalt rund um die monierte „Zwangsmitgliedschaft“ und stellt klar: „Eine solche gibt es nicht.“ Die EU verlangt als Voraussetzung für den Erhalt von Beiträgen für die Integrierte Produktion, dass sich jede Erzeugerorganisation eines technischen Dienstes bedienen müsse. „Dieser Dienst kann inner- oder außerhalb der Organisation angesiedelt sein“, so Berger. Der Verband der Obstgenossenschaften (VOG) habe der Einfachheit halber mit dem Beratungsring für Obst- und Weinbau eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. „Gleichzeitig hat der VOG aber auch klargestellt, dass er auch andere technische Dienste anerkenne, soweit diese die vom VOG vorgegebenen Bedingungen erfüllen, also etwa Zugriff auf meteorologische Daten haben oder in der Lage sind, Prognosemodelle auszuarbeiten“, so der Landesrat.

Die Mitgliedschaft beim Beratungsring sei demnach nicht zwingend vorgeschrieben, sehr wohl aber der Rückgriff auf einen technischen Dienst mit klar definierten Charakteristiken. „Wer einen IP-Beitrag erhalten will, muss diese Voraussetzung erfüllen“, erklärt Berger. Zum Vorwurf, dass auf diesem Wege der Beratungsring saniert werden solle, da dieser einen Schuldenberg abzutragen habe, sei laut Berger festzuhalten, dass weder das Eine noch das Andere der Wahrheit entspreche. „Es gibt keinen Schuldenberg und damit auch keinen Sanierungsbedarf“, so der Landesrat.

mpi

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