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Landesregierung zu Radweg-Raststätten: Plan regelt nur Raumordnung

Nur die raumordnerischen Aspekte regelt der Raststätten-Plan, den die Landesregierung für das Radwegenetz erarbeitet hat. "Das heißt auch, dass - will jemand eine geplante Raststätte errichten - er auch über alle Voraussetzungen und Lizenzen verfügen muss", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (21. März) nach der Sitzung der Landesregierung, bei der dieser Punkt noch einmal geklärt worden ist.

Schon vor Monaten hat die Landesregierung einen Plan verabschiedet, in dem die Raststätten und Servicestationen entlang des Südtiroler Radwegenetzes aufgelistet worden sind. "Mit diesem Plan haben wir alle raumordnerischen Voraussetzungen für die Entstehung des Servicenetzes an den Radwegen geschaffen", so Durnwalder heute. Was der Plan allerdings nicht regle, sei das Lizenzwesen rund um die Raststätten. Oder anders: "Wer eine solche Raststätte an einem dafür vorgesehenen Punkt eröffnen will, muss über alle notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen verfügen, wie diese an anderen Orten auch verlangt würden", so der Landeshauptmann. "Unser Raststättenplan regelt lediglich die raumordnerischen Aspekte."

chr

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