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Landesregierung macht Weg für Mittelstands-Wohnungen in Bozen frei

320 Wohnungen sollen in Bozen Mittelstands-Familien zur Verfügung gestellt werden. Den Weg für diese besondere Art der Wohnbau-Förderung hat die Landesregierung heute (14. März) freigemacht und dafür drei Ausschreibungen vorgesehen. 30 weitere Mittelstands-Wohnungen kommen in Leifers dazu, wieviele es in Meran sein werden, entscheidet die Landesregierung kommende Woche.

Um Familien entgegenzukommen, deren Einkommen zwar zu hoch ist, um in den Genuss einer herkömmlichen Wohnbau-Förderung zu kommen, gleichzeitig aber zu niedrig, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden auf dem freien Markt verwirklichen zu können, hat die Landesregierung bereits vor Monaten beschlossen, eine eigene Mittelstandsförderung einzuführen. Diese sieht unter anderem die Bereitstellung entsprechender Wohnungen in Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern vor und nimmt nun zunächst in Bozen und Leifers konkrete Gestalt an. So entstehen in der Leiferer Erweiterungszone "Toggenburg 1" 30 Mittelstands-Wohnungen, in Bozen insgesamt 320.

Der heute von der Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini gefasste Beschluss sieht nun vor, die Wohnungen in der Landeshauptstadt über drei getrennte Ausschreibungen, die das Wohnbauinstitut (Wobi) abwickeln wird, verfügbar zu machen. In einem ersten Wettbewerb geht es um den Erwerb von unbebauten Grundstücken samt den entsprechenden Aufträgen, insgesamt 120 Wohnungen zu errichten. "An diesem Wettbewerb können sich alle Organisationen ohne Gewinnabsicht beteiligen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Über den zweiten Wettbewerb erwirbt das Wobi unbebaute Grundstücke, die für die Errichtung weiterer hundert Wohnungen geeignet sind, über den dritten kauft das Institut schließlich 100 schlüsselfertige Wohnungen auf dem freien Markt an.

Auch für Meran ist ein entsprechendes Mittelstands-Bauprogramm vorgesehen, allerdings wird der dafür notwendige Beschluss der Landesregierung erst in der nächsten oder übernächsten Sitzung gefasst.

chr

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