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Info-E-Mail von LR Laimer Teil der Informationspflicht der Landesregierung

Auf völliges Unverständnis von Seiten des Landes ist die heute (12. März) von einem Landtagsabgeordneten und einer Tageszeitung vom Zaun gebrochene Polemik rund um ein Informationsschreiben von Landesrat Michl Laimer gestoßen. Das Schreiben an die Mitglieder der SVP-Bezirksausschüsse sei Teil der Informationspflicht der Landesregierung und damit ureigenste Aufgabe eines Landesrats.

Die "Neue Südtiroler Tageszeitung" stößt sich an der Tatsache, dass Landesrat Laimer ein Informations-Rundschreiben an die Mitglieder der SVP-Bezirksausschüsse von seiner offiziellen Mail-Adresse und auf Briefpapier des Landes verschickt habe. Dabei wird in dem Rundschreiben - das laut Laimer im Übrigen vor rund drei Jahren verschickt worden war - über die energetische Sanierung, über den Kubaturbonus und weitere Neuerungen im Bereich der Raumordnung informiert, die allesamt in den Zuständigkeitsbereich des Landesrates fallen. Laimer verschickt das Schreiben auch nicht etwa als Privatperson, sondern in seiner Funktion als öffentlicher Amtsträger, für dessen Ausübung ihm das Land seine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt hat.

Es sei Teil der Informationspflicht der Landesregierung, andere Amtsträger, aber auch die Bürger über ihre Arbeit auf dem Laufenden zu halten. Die Auswahl des Adressatenkreises bleibt dabei dem jeweiligen Landesrat selbst überlassen. "Wir haben in den verschiedensten Formen über die Inhalte des besagten Rundschreibens informiert, haben Presseaussendungen gemacht, die Gemeinden informiert und zudem habe ich es als sinnvoll erachtet, auch die Mitglieder der SVP-Bezirksausschüsse als Multiplikatoren zu informieren, damit das Wissen über die Neuerungen so breit wie möglich gestreut wird", so Laimer, der betont, dass es sich keinesfalls um exklusive Informationen an Parteifunktionäre handle. "Wenn mir der Landtagsabgeordnete Leitner seine Adressenliste schickt, kann ich dieselben Informationen gerne auch seinen Adressaten zukommen lassen", so der Landesrat.

Völlig unverständlich ist dem Land zudem die Vermischung mit dem Fall einer Landesbeamtin, die von ihrer Landes-E-Mail-Adresse Mails in ihrer Funktion als politische Mandatarin verschickt hatte. In dem genannten Fall haben Mail-Adresse und politischer Auftrag nichts miteinander zu tun, im Fall Laimer ist die Mail-Adresse gerade zugeteilt worden, damit der Landesrat seiner Informationsarbeit nachkommen kann.

chr

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