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Arbeitsmarkt: Freiwillige Kündigung wegen Mutterschaft im Visier

LPA - Mit der freiwilligen Kündigung wegen Mutterschaft und den Wiedereinstieg in den Beruf befasst sich das aktuelle Infoblatt „Arbeitsmarkt news“ der Landesabteilung Arbeit. „Eine von sieben Frauen gibt, wenn sie Mutter wird, innerhalb des ersten Lebensjahres ihres Kindes freiwillig ihre Arbeit auf“, kommentiert Arbeitslandesrat Roberto Bizzo eines der zentralen Ergebnisse der neuesten Untersuchung der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt.

Bis zu 700 Südtirolerinnen kündigen jährlich während einer Schwangerschaft oder im ersten Lebensjahr ihres Kindes ihre Arbeitsstelle. Das Phänomen betrifft somit etwa 15 Prozent aller beschäftigten Mütter. Betroffen seien dabei besonders Frauen mit unbefristeten Vollzeitarbeitsverträgen, erläutert Bizzo. „Optimistisch stimmt aber, dass der Anteil der Frauen, die innerhalb von drei Jahren nach der Kündigung wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, im Laufe der vergangenen Jahre zugenommen hat“, sagt Arbeitslandesrat Bizzo.

Die Tatsache, dass vor allem Frauen in Vollzeitstellen kündigen, zeigt auch, dass das Angebot an Teilzeitstellen wohl noch zu gering ist. „Nur drei Prozent der Frauen geben fehlende Betreuungseinrichtungen ausdrücklich als Kündigungsgrund an“, vermerkt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. Während vor der Kündigung nur 34 Prozent der Frauen  teilzeitbeschäftigt waren, sind junge Mütter, die nach der Kündigung in den Beruf wieder zurückkehren, zu 75 Prozent mit einem Part-time Vertrag beschäftigt.

Generell spielen die Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle. Sind diese mütterfreundlich, so gibt es weniger Kündigungen. Dies wird alleine schon aus der Tatsache ersichtlich, dass nur zehn Prozent der mutterschaftsbedingten Kündigungen im öffentlichen Sektor stattfinden, obwohl 40 Prozent der Frauen dort beschäftigt sind, heißt es von der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt.

Im Informationsblatt „Arbeitsmarkt News“, das die Landesabteilung Arbeit herausgibt, ist genaueres über den Wiedereinstieg nach der freiwilligen Kündigung wegen Mutterschaft nachzulesen.

SAN

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