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Beitragsgewährung für Arbeitseingliederung genehmigt

LPA - Die Landesregierung hat am Montag, dem 14. Februar, mit Beschluss Nummer 233 den neuen Text der "Kriterien und Modalitäten zur Beitragsgewährung für laufende Ausgaben und Investitionen an öffentliche und private Körperschaften im Sinne des Landesgesetzes Nummer 13/91" genehmigt.

In diesem Text sind unter anderem neue Kriterien für die Zuweisung von Beiträgen zu Gunsten der Sozialgenossenschaften für die Arbeitseingliederung vorgesehen. Der genehmigte Text der Kriterien, die Beitragsformulare und das entsprechende Rundschreiben werden in Kürze an die interessierten Körperschaften übermittelt und im Internet veröffentlicht.

mac

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