News / Archiv
News
Finanzgesetz rechtskräftig - Neuerungen für Messe und Handwerker
LPA - Das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt tritt morgen in Kraft. Damit erhalten auch die Bestimmungen über die Umwandlung der Messekörperschaft Bozen in eine Aktiengesellschaft und über die wohnbaulichen Möglichkeiten in Gewerbezonen Rechtskraft. Darüber freut sich der für handel und Handwerk zuständige Landesrat Werner Frick.
Mit dem Finanzgesetz treten am morgigen 07. August zwei wichtige Neuerungen für Südtirols Wirtschaft treten in Kraft. "Das Finanzgesetz schafft" so Landesrat Werner Frick, "die Grundlage für die Neuorganisation der Messe Bozen. Für Handwerker führt es neue bauliche Möglichkeiten in den Gewerbezonen ein".Der Umwandlung der derzeitigen Messekörperschaft in eine schlanke Aktiengesellschaft stehe nun nichts mehr im Weg, so der für Handel zuständige Landesrat. Das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt bildet die Rechtsgrundlage für die Genehmigung des neuen Statutes für die Messe Bozen, das der Verwaltungsrat dieser Tage gemeinsam mit dem Landesrat Frick erarbeitet hat. „Damit entfallen für die Messe Bozen alte bürokratischen Auflagen“, so der Landesrat.
Als für das Handwerk zuständiger Landesrat freut sich Frick auch über die neue Möglichkeit für Handwerker, in Gewerbezonen die bestehende Wohnkubatur unter Einhaltung des Bauleitplans der Gemeinde und des Durchführungsplanes um 150 Kubikmeter erweitern. Dies sei der Erfolg langjähriger Bemühungen, der einen alten Wunsch der Südtiroler Handwerker erfülle, so der Handwerkslandesrat.
jw