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Sicherheit und Wiederbeschäftigung: Neue Beiträge für Arbeitgeber vorgestellt

LPA - Gleich zwei neue Arten von Beiträgen, die Arbeitgeber heuer erhalten können, hat Arbeitslandesrat Roberto Bizzo heute, 17. Februar in Bozen vorgestellt. Gefördert werden zum einen Ausbildungsprojekte zur Arbeitssicherheit und zum anderen Einstellungen von Mitarbeitern mit Schwierigkeiten.

Bei der Vorstellung der neuen Beiträge für Arbeitgeber: Mayer, Sinn, LR Bizzo und Bagnato (FOTO:LPA/Pertl)

Gerade das Humankapital eines Landes sei besonders zu schützen, unterstrich Arbeitslandesrat Bizzo bei der Vorstellung der Förderung von Ausbildungsprojekten zur Arbeitssicherheit. „Es ist klar, dass solche Projekte Geld kosten, viel größer sind die Kosten für die öffentlichen Kassen aber, wenn wir nicht auf die Sicherheit achten“, betonte Bizzo und verwies darauf, welche negativen Folgen Unfälle für die Betroffenen, ihre Familien, die Betriebe und die öffentliche Hand haben können. Wie Arbeitsabteilungsdirektor Helmuth Sinn erklärte, sollen jene Arbeitgeber in den Genuss einer Förderung kommen, die innovative Ausbildungsprojekte zur Arbeitssicherheit anbieten, die über die üblichen Maßnahmen hinausgehen. „Unser Ziel ist die Schaffung einer Kultur der Arbeitssicherheit“, brachte es Abteilungsdirektor Sinn auf den Punkt. „Nicht durch mehr Kontrollen, sondern durch Sensibilisierung der Bürger, die am besten bereits in der Schule beginnen sollte, können wir die Sicherheit an den Arbeitsplätzen erhöhen“, unterstrich Bizzo.

290.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der Kultur der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereit. „Arbeitgeber können maximal 30.000 pro Vorhaben bekommen; es werden 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert und die Arbeitgeber können auch für mehrere Projekte um einen Beitrag ansuchen“, erklärte Thomas Bagnato, der geschäftsführende Direktor des Landesamts für Arbeitssicherheit.

Als Zielgruppen für die Projekte gelten ausländische Arbeitnehmer, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinunternehmer, Freiberufler und freie Mitarbeiter, junge Arbeitnehmer, die weniger als zwei Jahren gearbeitet haben, Schüler der Berufsbildungskurse und Sicherheitsbeauftragte der Arbeitnehmer. Am meisten Unfälle gebe es nach wie vor im Bereich Landwirtschaft, wo gerade in der Natur oft Unvorhergesehenes geschehen könne, deshalb seien Bildungsinitiativen in diesem Sektor besonders wichtig, so Bizzo.

Die Projekte, für die um eine Förderung angesucht wird, müssen bei der Landesabteilung Arbeit eingereicht werden. Für die Abgabe gibt es vier Termine, nämlich den 31. März, den 30. Juni, den 30. September und den 31. Dezember. Mehr Informationen erteilt das Landesamt für Arbeitssicherheit unter der Rufnummer 0471 418660.

Beiträge gibt das Land den Arbeitgebern dieses Jahr auch für die Aufnahme von Mitarbeitern mit Schwierigkeiten. „Darunter fallen Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, wie Arbeitslose über 50 Jahren, Langzeitarbeitslose, ehemalige Häftlinge, Invaliden, Lehrlinge ohne abgeschlossene Ausbildung, Nicht-EU-Bürger oder Menschen mit Suchterkrankungen“, erklärte Bizzo. Nicht zu vergessen seien die Frauen, die wieder in die Arbeitswelt einsteigen wollen, so der Landesrat. „Diese Frauen brauchen einen auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittenen Teilzeitarbeitsplatz, und wer einen solchen anbietet, bekommt einen Beitrag“, erläuterte Arbeitslandesrat Bizzo. „Alle Arbeitgeber, die bereit sind, die Wiederbeschäftigung dieser benachteiligten Bürger voranzutreiben, bekommen sozusagen einen Bonus in Form eines finanziellen Beitrags“, sagte Bizzo.

Die Maßnahme zur Wiederbeschäftigung auch Initiative „Welfare to Work“ genannt, wird vom italienischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik gefördert und durch die Organisation „Italia Lavoro AG“ in Südtirol unterstützt. „Insgesamt stehen 500.000 Euro bereit, von denen Arbeitgeber, die benachteiligte Arbeitnehmer mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag aufnehmen bis zu maximal 5000 Euro pro aufgenommenen Arbeitnehmer bekommen können“, erläuterte Arbeitsabteilungsdirektor Sinn. Die Beiträge seien für alle Arbeitgeber, auch für Freiberufler vorgesehen, sagte Michael Mayer, Direktor des Arbeitsservices des Landes. Der letzte Termin für die Einreichung der entsprechenden Gesuche ist der 30. November 2011. Das Land erstellt eine Rangordnung der eingereichten Gesuche in chronologischer Reihenfolge. Weitere Informationen gibt es beim Arbeitsservice des Landes unter der Rufnummer 0471 418600, der E-Mail-Adresse: as@provinz.bz.it sowie auf der Webseite der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit.

Sowohl Landesrat Bizzo als auch die Direktoren unterstrichen, dass sich der Arbeitsmarkt nach der Krise nun etwas erholt habe. Die größten Schwierigkeiten gebe es vor allem bei der Eingliederung von Arbeitslosen über 50 Jahren, die nicht in die Mobilitätsliste eingetragen sind oder die Höchstdauer der Eintragung überschritten haben, erklärte Arbeitsservicedirektor Mayer. Betroffen seien rund 600 Personen für deren Einstellung die Arbeitsgeber im Rahmen von „Welfare to Work“ die höchsten Beiträge bekommen würden, so Mayer.

SAN

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