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Abgabefrist für Beitragsansuchen im Sozialbereich bis 31. März verlängert

LPA - Private oder öffentliche Körperschaften im Sozialwesen können noch bis zum 31. März ihre Beitragsansuchen für laufende Ausgaben und Investitionen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 13/91 bei den Landesämtern der Abteilung Familie und Sozialwesen einreichen.

Bisher war als Abgabetermin der 28. Februar vorgesehen. Da demnächst einige Änderungen an den Kriterien zur Beitragsgewährung vorgenommen werden, hat die Landesregierung am  Montag, dem 7. Februar, beschlossen, nur für das laufende Jahr 2011 die Abgabefrist der Ansuchen bis zum 31. März dieses Jahres zu verlängern, erklärt Soziallandesrat Richard Theiner.

Der Beschlussantrag für die Genehmigung des neuen Textes der "Kriterien und Modalitäten zur Beitragsgewährung für laufende Ausgaben und Investitionen an öffentliche und private Körperschaften im Sinne des Landesgesetzes Nr. 13/91", welcher einige Änderungen der Artikel vorsieht, wurde dem Rat der Gemeinden für die Anfrage des entsprechenden Gutachtens übermittelt.

Die Landesabteilung Familie und Sozialwesen hat ihren Sitz im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 am Bozner Boden, Telefon: 0471 418 200 oder 0471 418 201, Fax: 0471 418 219, Web: http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/

mac

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