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Landesabteilung 27 wird zu Abteilung für Raumentwicklung

LPA - Nicht die rigide Raumordnung mit strikten Bestimmungen und Regeln, sondern die nachhaltige Raumentwicklung sieht die Landesabteilung Nummer 27 als ihre Hauptaufgabe. "Diesem neuen Verständnis trägt nun auch die Abteilungsbezeichnung Rechnung", so Landesrat Michl Laimer, "sie heißt nicht mehr Abteilung Raumordnung, sondern Raumentwicklung."

Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes Nr. 1 vom 17. Jänner 2011 wird der neue Name der Landesabteilung 27 rechtskräftig. Die Abteilung heißt somit seit kurzem Abteilung Raumentwicklung und nicht mehr Abteilung Raumordnung. Abteilungsdirektor Anton Aschbacher spricht von einer kohärenten Entscheidung: "Im neuen Landesraumordnungsgesetz von 2007 werden die Ziele neu abgesteckt und dabei wird klar von Raumentwicklung gesprochen. So ist die Umbenennung der Abteilung folgerichtig."

Vorrangige Aufgabe der Abteilung ist es somit nicht mehr, Regeln und Normen zu schaffen, sondern eine nachhaltige Raumentwicklung zu fördern und die Bevölkerung und die Gemeinden in dieser Aufgabe zu unterstützen. "Auch mit einer internen Umstrukturierung im vergangenen Sommer haben wir versucht, diesem Auftrag besser zu entsprechen", erklärt Abteilungsleiter Aschbacher. So setzt sich die Abteilung heute aus den zwei Ämtern für Ortsplanung (für Nord-Ost und Süd-West) zusammen, hinzu kommen die Ämter für Landesplanung und für Planungs- und Baurecht. Bis dahin waren drei Ämter für Ortsplanung und ein Amt für überörtliche Planung zuständig. 

jw

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