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Außerordentliche Maßnahmen für Krisen-Opfer: Verlängerung in Sicht

Die außerordentlichen Sozialmaßnahmen zur Stützung all jener, die krisenbedingt ihre Jobs verloren haben, sollen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Über das dafür notwendige Abkommen hat Landesrat Roberto Bizzo heute (8. Februar) mit den Sozialpartnern verhandelt, eine Einigung steht vor der Tür. Neu dazu kommen soll die verstärkte Förderung des Weiterbildungs-Einsatzes der Betriebe.

Einer Einigung nahe: LR Bizzo mit den Vertretern der Sozialpartner

Um die Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt abzufedern und die Opfer der Krise aufzufangen, war im Mai 2009 zum ersten Mal ein Abkommen unterzeichnet worden, das den Weg für die Anwendung so genannter "außerordentlicher Abfederungsmaßnahmen" frei gemacht hatte. Darunter zu verstehen ist vor allem die Zahlung von Mobilitätsgeld bzw. eines Lohnausgleichs an krisenbedingt Entlassene, und zwar unabhängig von der Dauer ihrer Verträge (befristet oder unbefristet), der Branche oder der Größe der Betriebe, in denen sie beschäftigt waren.

Nun sollen diese Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden, also bis Ende März 2012. Im Vorjahr hatten noch knapp über hundert Betriebe für insgesamt 735 Arbeitnehmer außerordentlichen Lohnausgleich für fast 327.500 Stunden beantragt. Ausgezahlt wurden rund 2,1 Millionen Euro, wovon das Land etwa 630.000 Euro zu tragen hatte, während der Rest aus den Töpfen des Staates bezahlt worden ist. "Zum Glück zieht die Wirtschaft wieder an, am Arbeitsmarkt macht sich dies bereits bemerkbar und die Nachfrage nach den außerordentlichen Maßnahmen sinkt", erklärt Bizzo. Trotzdem wolle man die Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängern, um all jene aufzufangen, die vom Aufschwung noch nicht profitieren konnten.

Heute hat sich der Landesrat mit den Sozialpartnern auf die Grundzüge der Verlängerung geeinigt. So soll etwa künftig verstärkt auf die Weiterbildungs-Tätigkeit für die Nutznießer der Lohnausgleichskasse und auf die entsprechende Verpflichtung der Unternehmen abgestellt werden. Diese Weiterbildung soll stärker gefördert werden. "Damit können all jene, die momentan keine Beschäftigung haben, ihre Kompetenzen ausbauen, um so leichter wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden", erklärt Bizzo. Gleichzeitig wird das Abkommen auch an die neuen staatlichen Regelungen angepasst, und zwar was die Reduzierung der Beiträge bei verlängerter Nutzung der Lohnausgleichskasse betrifft. Bestätigt wurde dagegen die Regelung, dass in den Genuss der außerordentlichen Maßnahmen kommt, wer mindestens zwölf Monate bei einem Betrieb beschäftigt war.

chr

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