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Italienisch-Prüfung für Einwanderer: OK der Landesregierung, Alternative Deutsch

Um Nicht-EU-Bürgern nicht unnötige Schwierigkeiten zu bereiten, hat die Landesregierung heute (7. Februar) beschlossen, den Weg für die Abhaltung von Italienisch-Prüfungen freizumachen. Dies, obwohl die Handhabung deutscher Sprachprüfungen noch nicht geklärt ist. "Wir werden jedenfalls weiter darauf drängen, auch die Deutsch-Kenntnisse als Alternative vorzusehen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Das staatliche Einwanderungs-Gesetz, das so genannte Bossi-Fini-Gesetz sieht vor, dass Einwanderer, die eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erwerben wollen, innerhalb eines Jahres in einer Sprachprüfung ihre Italienischkenntnisse unter Beweis stellen müssen. In Südtirol sind solche Prüfungen derzeit noch nicht durchgeführt worden, auch weil noch zu klären war, inwieweit auch Deutsch-Kenntnisse komplementär dazu oder als Alternative geprüft werden könnten. "Diese Frage ist immer noch offen, wir wollen nun aber doch mit den Italienisch-Prüfungen beginnen, auch weil wir den Einwanderern nicht unnötige Probleme aufhalsen wollen", so der Landeshauptmann, der auf bereits 110 Bewerbungen verweist.

Die Landesregierung hat heute allerdings nicht nur den Weg für die Italienisch-Prüfungen freigemacht, sondern zudem beschlossen, weiter das Anliegen zu verfolgen, Deutsch als zweite Landessprache auch in diesem Kontext anzuerkennen. "Unser Wunsch wäre natürlich, dass Einwanderer ihre Prüfung in Südtirol auf deutsch oder italienisch ablegen können, auch weil in der Praxis es oft so ist, dass jemand am Arbeitsplatz nur mit der deutschen Sprache in Kontakt kommt", so Durnwalder. Ihm sei allerdings auch klar, dass eine Aufenthaltserlaubnis für das gesamte Staatsgebiet gelte, demnach dem Italienischen ein gewisser Vorrang eingeräumt werden müsse.

chr

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