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Ausbildung der Gesundheitsberufe: Beitragsansuchen bis 28. Februar

LPA – Bis zum 28. Februar haben akkreditierte Anbieter von Initiativen ständiger Weiterbildung (CME) sowie Körperschaften und öffentliche und private Einrichtungen Zeit, ihr Beitragsgesuch für die Durchführung von Initiativen der Grund-, Fach- und ständigen Weiterbildung für Gesundheitsberufe in Südtirol beim Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in Bozen einzureichen. Darauf macht das Ressort von Landesrat Richard Theiner aufmerksam.

Beitragsanträge für Initiativen der ständigen Weiterbildung (CME) dürfen nur von bei der Akkreditierungsstelle der Landesverwaltung akkreditierten CME-Providern, welche ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, gestellt werden. Körperschaften und öffentliche und private Einrichtungen mit Sitz in Südtirol können um Beiträge für die Grund- und Fachausbildung für nicht-CME-Berufe ansuchen. Die Bildungsinitiativen müssen in Südtirol stattfinden und den einschlägigen „Zielen für die Weiterbildung“ des „Dreijahresplanes für die ständige Weiterbildung im Gesundheitswesen“ entsprechen.

Die Kriterien für den Beitragsantrag, die Gesuchsformulare sowie alle notwendigen Anlagen, können auf der Internetseite  des Landesamts für Ausbildung des Gesundheitspersonals unter www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004440#servicelink eingesehen werden.

Antragsteller die an einer Beitragszuweisung interessiert sind, müssen für die detaillierte Beschreibung der Inhalte, Ziele und Kostenvoranschläge der einzelnen Bildungsinitiativen das Programms GECO (gestione contributi) verwenden. Es findet sich im Web unter http://geco.xtend.it/ . Das Programm wird vom Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung gestellt.

Die Beitragsanträge für die Durchführung von Bildungsinitiativen der Grund-, Fach- und ständigen Weiterbildung für Gesundheitsberufe müssen bis 28. Februar 2011 um 12 Uhr beim Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals im dritten Stock (Zimmer 386) des Landhauses 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen eingereicht werden (Rufnummer: 0471 418151/41). Die Gesuche können auch per Einschreibebrief eingereicht werden. Es gilt der Poststempel.

SAN

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