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Überarbeitetes Gesetz über Rat der Gemeinden ab 2. Februar in Kraft

LPA - Am kommenden Mittwoch, 2. Februar, tritt das überarbeitete Landesgesetz über den Rat der Gemeinden in Kraft, das morgen (1. Februar) im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird. Das Gesetz "Errichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden" war nach Beanstandungen aus Rom geändert worden.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Landtag dem Gesetzentwurf "Änderung des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, 'Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden' im Bereich der Beantragung der aufhebenden Volksabstimmung" zugestimmt. Das überarbeitete Gesetz wird al Landesgesetz Nr. 2/2011 am morgigen Dienstag, 1. Februar 2011, im Amtsblatt der Region Nr. 5 veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Kundmachung, also am 2. Februar, in Kraft. 

Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 2010, mit dem es dem Rat der Gemeinden ermöglicht wurde, aufhebende Volksabstimmungen einzuleiten, war von der Regierung und vom Verfassungsgericht in Rom beanstandet worden. Das Verfassungsgericht hatte Kritik daran geübt, dass im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben sei, dass Steuer-, Haushalts- und Finanzgesetze nicht Gegenstand etwaiger Volksabstimmungen sein können. Um ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu vermeiden, wurde das Gesetz nun geändert.

jw

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