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LR Bizzo stellt Integrations-Gesetz vor: Fördern und fordern

Am Montag hat die Landesregierung den Entwurf des Landesgesetzes zur Integration ausländischer Bürger verabschiedet. "Wir regeln mit dem Integrations-Gesetz nicht nur eine komplexe Materie, sondern auch eine, die in der Bevölkerung besonders gefühlt wird", so Landesrat Roberto Bizzo heute (26. Jänner) bei der Vorstellung des Entwurfs, mit dem man den Grundsatz des "Fördern und Fordern" verfolgt.

Die Landesregierung habe bei der Ausarbeitung des Integrations-Gesetzentwurfs einen sehr eng gesteckten Rahmen zu berücksichtigen gehabt, der von EU-Richtlinien und der staatlichen Gesetzgebung vorgegeben werde. "Wir wollen mit unserem Entwurf all jene Bereiche regeln, die über die staatlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus gehen", so Bizzo heute bei der Vorstellung. Der Gesetzentwurf ist demnach in drei Abschnitte unterteilt: der erste definiert die Ziele, die man mit dem Gesetz erreichen will, der zweite den institutionellen Rahmen samt der Schaffung der Koordinierungsstelle für die Einwanderung, des Landeseinwanderungsbeirats sowie der Antidiskriminierungsstelle, während der dritte den konkreten Maßnahmen zur Integration gewidmet ist.

Was die Ziele betrifft, so nannte der Landesrat heute das "Fördern und Fordern" als obersten Grundsatz. "Einwanderer müssen begleitet und betreut werden, damit sie möglichst schnell Teil der Gemeinschaft werden", so Bizzo, der als Schlüssel die Kenntnis der Landessprachen, aber auch der Kultur, der Geschichte, der gesetzlichen Bestimmungen und der Besonderheiten Südtirols nannte. Und Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, in der alle Fäden in Sachen Einwanderung zusammenlaufen, ergänzt: "Integration ist ein zweiseitiger Prozess, das heißt, dass auch die aufnehmende Gesellschaft die Voraussetzungen schaffen muss, was wir mit diesem Gesetz tun."

Zum ersten Mal seien bei der Ausarbeitung des Integrations-Gesetzentwurfs alle Bereiche, die im Zusammenhang mit der Einwanderung stehen, einbezogen worden, hieß es heute bei der Pressekonferenz. Das Gesetz gibt demnach den Rahmen für verschiedenste Bereiche vor: vom Sozialen über den Wohnbau, die Schule und den Arbeitsmarkt bis hin zu gezielten Integrationsmaßnahmen. Alle Regelungen seien dabei mit dem Ziel gefasst worden, keine Ghettos zu schaffen: "Das gilt in einem wörtlichen Sinn etwa im Wohnbau, das gilt im übertragenen Sinne aber auch für die Arbeit oder die Schule", so Bizzo, der betont, dass eine Ghettoisierung alle Anstrengungen einer effizienten Integration zunichte mache.

Geregelt wird im Gesetzentwurf auch der Zugang von Einwanderern zu Leistungen des Landes, die über den vom Staat vorgeschriebenen Standard hinausgehen. "In den Genuss der essentiellen Leistungen kommen alle Menschen in Südtirol, die darüber hinaus reichenden, vor allem finanziellen Leistungen knüpfen wir aber an eine mindestens fünfjährige Ansässigkeit", so der Landesrat.

Wert legt Bizzo schließlich auf einen "unscheinbaren, deshalb aber nicht minder innovativen Artikel" im Gesetzentwurf. Dieser bezieht sich auf eine besondere Gruppe ausländischer Bürger: Studenten an der Freien Universität Bozen. "Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab, sobald sie ihr Studium abschließen, nachdem wir aber einiges in ihre Ausbildung investieren, liegt es in unserem Interesse, die für uns interessanten Abgänger im Land zu halten", so der Landesrat, dem etwa ein Einsatz in den Forschungseinrichtungen im Land vorschwebt.

Damit die Maßnahmen des Integrations-Gesetzes auch erfolgreich umgesetzt werden können, arbeitet die Landesabteilung Arbeit derzeit am Aufbau eines Netzwerks aller beteiligten Einrichtungen und Institutionen. "Tritt das Gesetz einmal in Kraft, wird das Netzwerk noch durch die zu ernennenden Referenten auf Gemeinde- und Bezirksebene erweitert. Sie werden unsere Ansprechpartner in der Peripherie sein", erklärt Abteilungsdirektor Sinn. Nur so könnten die unterschiedlich gelagerten Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

chr

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