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IRPEF-Regionalzuschlag: Befreiung bei niedrigem Einkommen

LPA - Personen, die 2010 ein steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 12.500 Euro erzielt haben, beziehungsweise 25.000 Euro, wenn Kinder zu ihren Lasten leben, sind vom regionalen Zuschlag auf die Einkommensteuer befreit. Darauf weist Finanzlandesrat Roberto Bizzo hin.

Ab der Steuerperiode 2010 sind Personen, die ein, für den regionalen Einkommensteuer-Zuschlag, steuerpflichtigen Einkommen bis einschließlich 12.500 Euro erzielt haben, von der Entrichtung des IRPEF-Regionalzuschlages befreit. Das selbe gilt für Personen mit Kindern, deren steuerpflichtiges Einkommen bis einschließlich 25.000 Euro betragen hat, wenn die Kinder in steuerlicher Hinsicht als zu Lasten lebend, zu betrachten sind. Der Landesrat verweist darauf, dass für alle anderen der Steuersatzes von 0,9 Prozent auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen unverändert bleibt.

"Insbesondere die Steuervertreter (Arbeitgeber) fordere ich auf, die Begünstigung zu berücksichtigen, wenn sie den Ausgleich vornehmen, falls dies nicht schon erfolgt ist. Dies um zu vermeiden, dass die gewährte Steuererleichterung durch die Verpflichtung, eine Steuererklärung vorzulegen (mit den entsprechenden Kosten) zunichte gemacht wird", so Landesrat Bizzo.

 

 

jw

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