News / Archiv

News

Personalstand muss bis Monatsende gemeldet werden

LPA - Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten haben noch bis zum 31. Jänner 2011 Zeit, um ihren Personalstand zu melden. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch. Daran erinnert der für das Arbeitswesen zuständige Landesrat Roberto Bizzo.

Landesrat Bizzo weist zudem darauf hin, dass nur jene Betriebe der Meldepflicht unterliegen, bei denen sich im letzten Jahr Änderungen im Personalstand und somit bezüglich der Pflichtquote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ergeben haben. Für alle anderen Betriebe gilt weiterhin die letzte übermittelte Personalstandsmeldung.

"Die Meldung kann ausschließlich elektronisch vorgenommen werden", betont der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, "und wird über die Internetseite des Arbeitsministeriums abgewickelt." Dies gilt auch für Betriebe, die nur in Südtirol tätig sind. "Das Programm samt Formular für die Meldung des Personalstandes ist auf der Homepage des Arbeitsministeriums unter www.co.lavoro.gov.it zu finden, und zwar ab dem 15. Jänner", so Sinn.

All jene Betriebe, deren Personalstand sich seit der letzten Meldung nicht verändert hat, unterliegen der Meldepflicht, sofern sich der Personalstand so verändert, dass es dadurch zu einer Änderung der Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderung kommt. Diese Meldung muss dann innerhalb von 60 Tagen ab Änderung des Personalstandes erfolgen und somit nicht innerhalb 31. Jänner.

Abteilungsdirektor Sinn erinnert daran, dass die Nichtbeachtung der Meldung ebenso wie die nicht formgerechte Übermittlung (nicht elektronisch) eine Verwaltungsstrafe von 635,11 Euro nach sich zieht, mit einer Erhöhung von 30,76 Euro pro Tag für verspätete Meldungen.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap