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Einwanderungsgesetz: Rechte und Pflichten - Montag wird entschieden

Nicht nur die Rechte der Nicht-EU-Bürger, sondern auch deren Pflichten will die Landesregierung im Einwanderungsgesetz festschreiben, dessen Entwurf sie heute (10. Jänner) diskutiert hat. "Wir haben grundlegende Änderungen am vorgelegten Text vorgenommen, darüber abstimmen werden wir kommenden Montag", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

40.000 Ausländer, darunter 27.000 Nicht-EU-Bürger leben in Südtirol. Alle rechtlichen Bestimmungen für letztere werden im Einwanderungsgesetz des Landes festgeschrieben, an dem die Landesregierung bereits seit mehreren Wochen arbeitet. "Heute haben wir über die wesentlichen Bestimmungen abgestimmt, der Text wird nun noch einmal neu gefasst, am Montag werden wir diesen formell absegnen", so Landeshauptmann Durnwalder. Er betonte, dass es der Landesregierung heute vor allem darum gegangen sei, neben den Rechten der Einwanderer auch deren Pflichten festzuschreiben.

Zudem gilt als übergeordnetes Ziel, dass Menschen nach Südtirol kommen, die hier vom Arbeitsmarkt aufgenommen werden können. "Was wir nicht wollen, ist, Menschen anzuziehen, die der höheren Sozialleistungen wegen nach Südtirol kommen", so Durnwalder. Aus diesem Grund sind im Gesetzentwurf auch einige Hürden vorgesehen. "Natürlich müssen wir die Verfassung und den staatlichen Rahmen einhalten, sehen also für die grundlegenden, auch vom Staat gewährten Leistungen die selben Voraussetzungen vor wie der Staat", so der Landeshauptmann.

Höhere Hürden errichtet die Landesregierung dagegen für die zusätzlichen Sozialleistungen des Landes: "Wer die Familienzulage, das Lebensminimum, das Mietgeld oder eine Sozialwohnung zugewiesen bekommen will, muss zuvor fünf Jahre im Land leben und drei Jahre hier arbeiten", so Durnwalder. Die Forderung nach einer zehnjährigen Ansässigkeit stößt dagegen bei der Landesregierung auf wenig Gegenliebe: "Eine solche würde dem EU-Recht widersprechen, weil die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben wäre", so der Landeshauptmann.

Für das Leben im Lande gilt der Landesregierung die Integration als oberstes Ziel: "Wir müssen verhindern, dass Parallelgesellschaften entstehen", so Durnwalder. Dazu müsse der Wille zu Zusammenleben und Zusammenarbeit von beiden Seiten - von Einheimischen wie Zuwanderern - gefördert werden. "Wir müssen die anderen Kulturen, Sprachen und Religionen in unserem Land respektieren, gleichzeitig müssen die Einwanderer aber auch bereit sein, unsere Besonderheiten kennenzulernen und zu schätzen", so der Landeshauptmann. Wer nach Südtirol komme, um hier zu leben, müsse über Mehrsprachigkeit und Autonomie Bescheid wissen. "Was wir demnach brauchen, ist eine gegenseitige Information, denn nur was man kennt, fürchtet man nicht und kann es schätzen", so Durnwalder.

Drei Kommissionen sind im Einwanderungsgesetz des Landes vorgesehen. So wird es eine Stelle geben, die alle Institutionen und Organisationen koordiniert, die mit der Arbeit mit und von Nicht-EU-Bürgern, aber auch für die Nicht-EU-Bürger befasst sind. "Die Koordinierungsstelle hat auch die Aufgabe, Mehrjahrespläne zu erarbeiten, in denen etwa der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften festgelegt wird", so der Landeshauptmann. Zweite Anlaufstelle ist die Anti-Diskriminierungsstelle: "Es sollte in unserem Land niemand wegen seiner Religion, Hautfarbe, Kultur oder Sprache Nachteile erfahren", so Durnwalder. Fällen von Diskriminierung werde die entsprechende Stelle nachgehen.

Und schließlich wird die Landeseinwanderungsstelle eingerichtet, in der Land, Gemeinden, Bezirke, Ehrenamt und Sozialpartner gemeinsam mit den Einwanderern Programme zur besseren Integration erarbeiten. "Dazu gehört auch, dass sich kulturelle und Sportvereine öffnen, damit die Einwanderer in die Dorfgemeinschaft integriert werden können", so der Landeshauptmann, der zudem auf die geplanten Ausländer-Beauftragten in Gemeinden und Bezirken verweist.

Geregelt werden soll im Einwanderungsgesetz auch die Familienzusammenführung. Während der Staat ein Jahr Arbeit in Italien sowie das Bestehen einer Sprachprüfung vorschreibt (die Landesregierung drängt dabei auf die Berücksichtigung des Deutschen in Südtirol), sollen hierzulande zusätzliche Voraussetzungen gelten. So soll nachgewiesen werden, dass durch die Zusammenführung das Lebensminimum nicht unterschritten oder die Wohnung überfüllt wird. "Sonst sind die Einwanderer nach der Familienzusammenführung auf die Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen", so Durnwalder. Für das Nachkommen der Kinder soll im Übrigen die Ansässigkeit der Eltern zählen, die Großeltern (besser: die Eltern der Antragsteller) sollen dagegen selbst die Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss von Sozialleistungen (Altersheimplatz, Pflegegeld) zu kommen.

Bereits bekannt ist darüber hinaus die Regelung des Schul- und Kindergartenbesuchs von Einwanderer-Kindern. So werden diese zwar in die entsprechenden Klassen eingeschrieben, sie besuchen den Unterricht allerdings erst, wenn sie diesem aufgrund ihrer Sprachkenntnis auch folgen können. Ansonsten werden die Kinder in den Sprachzentren auf den Schulbesuch vorbereitet. Apropos Sprachkenntnis: Das Land will verstärkt auch Sprachkurse für erwachsene Einwanderer anbieten. "Für eine erfolgreiche Integration ist die Sprachkenntnis - bei uns die Kenntnis der großen Landessprachen - unumgänglich", so der Landeshauptmann.

Nachdem die Landesregierung heute einige grundlegende Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf vorgenommen hat, wird sie erst am kommenden Montag definitiv über den Entwurf zum Landeseinwanderungsgesetz befinden.

chr

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