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Hausfrauenrente: Nachlass auf Versicherungsbeitrag

LPA - Frauen, die für die Hausfrauenrente versichert sind, können bis zum 31. Juli 2002 einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag für das Jahr 2002 ansuchen.

Das Gesuch um einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag für das Jahr 2002 kann bis zum 31. Juli 2002 beim Landesamt für Ergänzungsvorsorge in der Freiheitsstraße 23 in Bozen eingericht werden. Das Gesuch kann auch per Fax geschickt werden und zwar an die Faxnummer 0471 411669.

Wird der Antrag nach diesem Termin, jedoch immer vor Einzahlung des Versicherungsbeitrages, gestellt, so wird der zustehende Nachlass mit dem Versicherungsbeitrag des Jahres 2003 verrechnet.

Bei einem besteuerbaren Jahreseinkommen der Ehepartner bzw. der alleinstehenden Hausfrau aus dem Jahr 2001 das bis zu 10.210 Euro hoch ist, beträgt der Nachlass 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. Bis zu einem Einkommen von 22.210 Euro ist der Nachlass dann jeweils abgestuft. Falls das besteuerbare Einkommen der Ehepartner den Betrag von 22.210 Euro übersteigt, steht kein Nachlass zu.

SAN

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