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Tourismus: Beitragsgesuche können wieder eingereicht werden

Ab dem 1. Jänner 2011 können kleine Tourismusbetriebe in touristisch gering entwickelten Gebieten wieder um Beiträge ansuchen. Damit hat die Landesregierung ihren Ansuchen-Stopp vom Jahresende 2009 zum Teil wieder aufgehoben.

Das Land war mit der Auszahlung der Beiträge in der Tourismusbranche so weit im Rückstand, dass die Landesregierung bei ihrer letzten Sitzung des Jahres 2009 einen Ansuchen-Stopp verfügte. Bei der letzten Sitzung des Jahres 2010 konnte diese Regelung zwar nicht ganz aufgehoben, aber doch gelockert werden. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder auf seiner traditionellen Pressekonferenz nach der Regierungssitzung bekanntgab, können Antragsteller ab dem 1. Jänner 2011 wieder Beitragsgesuche für Investitionen in touristisch gering entwickelten Gebieten, die in den Landesgesetzen 4 von 1997 und 9 von 1991 definiert sind, einreichen. „Ansuchen dürfen allerdings nur Betriebe, deren Umsatz nicht höher als 500.000 Euro ist. Für alle anderen touristischen Unternehmen bleibt der Ansuchen-Stopp aufrecht“, so Durnwalder.

Die gewährten Beiträge reichen grundsätzlich von 13 bis 20 Prozent der Investitionssumme. In Dörfern mit weniger als zwei Gastbetrieben wendet die Landesregierung die im Handel erprobte De-minimis-Regelung an und unterstützt die Projekte mit bis zu 40 Prozent des Investitionsvolumens. Durnwalder erklärt den Sinn dieser Maßnahme: „Damit wollen wir verhindern, dass für das soziale Leben so wichtige Einrichtungen wie Gasthäuser oder Kaffeehäuser in schwach entwickelten Gebieten aussterben.“

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