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Landschaftsschutzbehörde: Grünes Licht für Wasserspeicher beim Völser Weiher

LPA - Eine Voraussetzung für die Errichtung eines unterirdischen Wasserspeichers beim Völser Weiher im Gebiet des Naturparks Schlern-Rosengarten hat die Erste Landschaftsschutzkommission geschaffen. Im Verlauf ihrer jüngsten Sitzung stimmte sie einer Änderung des Naturparkdekretes zu, um die nötigen Bauarbeiten zu ermöglichen.

Nördlich des Völser Weihers soll unterirdisch ein 4500 Kubikmeter großer Wasserspeicher errichtet werden, der Beregnungszwecken dienen soll. Die Gemeinde Völs hat dem Projekt bereits zugestimmt. Um die nötigen Bauarbeiten durchführen zu können, muss das Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahr 1977 geändert werden, mit dem der Völser Weiher samt angrenzender Flächen unter Schutz gestellt wurde. Durch dieses Dekret werden unter anderem Aushubarbeiten untersagt. Die Erste Landschaftsschutzkommission befürwortet die Änderung des Unterschutzstellungsdekretes. Nach ihrem Standpunkt beeinträchtigt das Vorhaben - nach abgeschlossenen Arbeiten und Wiederbegrünung - Landschaft und Umwelt nicht.

jw

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