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Jägerprüfung - Herbst 2002
Das Amt für Jagd und Fischerei teilt mit, dass der praktische Teil der nächsten Jägerprüfung in St.Lorenzen am 2., 3.und 4. Oktober 2002 stattfindet; in Meran-Untermais hingegen wird die vorgeschriebene Schießprüfung - gemeinsam mit der mündlichen Prüfung für sämtliche Kandidaten - vom 8. bis 11. sowie am 15. Oktober 2002 abgenommen.
Die Zulassungsgesuche (versehen mit Stempelmarke) können innerhalb 30. August 2002 beim Landesamt für Jagd und Fischerei (Bozen, Brennerstr. 6) eingereicht werden. Dem Zulassungsgesuch ist - nur für jene Kandidaten, welche die Schießprüfung noch ablegen müssen - die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (versehen mit Stempelmarke) beizulegen, die nicht vor dem 15. April 2002 ausgestellt sein darf. Vordrucke für das Zulassungsgesuch liegen im Amt für Jagd und Fischerei auf. .Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden. Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten, bis er diesen nicht mehr verfallenden Prüfungsteil besteht.
Die Jägerprüfung besteht, wie bisher, aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht - zwecks Erlangung des Jagdbefähigungsnachweises - nur eine Zusatzprüfung über das bei uns geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen.
Für das Übungsschießen in St.Lorenzen steht ab August der Schießstand von St. Lorenzen – Bahnhofstr. 1 (Tel. 0474/474278) - jeden Freitag von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung; ab dem kommenden 3. September kann man jeden Dienstag und Mittwoch jeweils von 18 bis 22 Uhr üben. Für das Übungsschießen in Meran steht ab dem 21. September der Schießstand von Meran – Katzensteinstr. 31 (Tel. 0473/237466) - jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 und von 15 bis 18 sowie jeden Dienstag, Mittwoch (ab 2. Oktober), Donnerstag und Freitag (ab 4. Oktober) jeweils von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß geltenden Bestimmungen zwecks Zulassung zum Übungsschießen der Militärentlassungsschein (bei Angehörigen der Gerichtspolizei wie Karabinieri, Finanzwache, Staatspolizei und Landesforstkorps, bei Offizieren und Unteroffizieren der Streitkräfte sowie bei Sonderwachorganen der entsprechende Ausweis bzw. das Dekret) und ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen sind und eine Kopie der - dem Zulassungsgesuch beizulegenden - ärztlichen Eignungsbescheinigung abzugeben ist. - Damen sowie die Männer, die den Militärdienst nicht abgeleistet haben, müssen den Mitgliedausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser Mitgliedsausweis kann auch beim St.Lorenzner bzw. Meraner Schießstand beantragt werden.
Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Sonstige Auskünfte können beim Amt für Jagd und Fischerei: Tel. 0471/415175/415172 eingeholt werden.
VA