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LR Saurer zufrieden mit Kollektivvertrag

Landesrat Saurer begrüßt mit Genugtuung die Zustimmung der Landesregierung zu dem mit den Gewerkschaften ausgehandelten Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag mit den Gehaltserhöhungen für die Jahre 2001 und 2002 für das Personal des Landes, des Landesgesungheitsdienstes, der Gemeinden, der Altersheime und der Bezirksgemeinschaften.

Die Gehaltserhöhungen bewegen sich im Rahmen der programmierten Inflation für die Jahre 2001 und 2002 und decken außerdem den Inflationsausgleich zur programmierten Inflation für die Jahre 2000 und 2001 ab. Der Vertrag ermöglicht überdies die Gewährung von individuellen Gehaltserhöhungen an nunmehr 10 % anstatt wie bisher an 8 % des Personals, um die Unzulänglichkeiten des Einstufungsmodells durch gezielte Gehaltserhöhungen auszumerzen. Dieses Instrument ermöglicht es somit den Führungskräften, besonders qualifizierte Mitarbeiter zu fördern und angemessen zu entlohnen.

Die Verwaltungen können zusätzliche Leistungsprämien für besonders komplexe und innovative Projekte gewähren. Für das unterrichtende und diesem gleichgestellte Personal können im Bereichsvertrag eigene Funktionsebenen mit entsprechenden Gehältern geschaffen werden. Die Freistellung vom Dienst aus Erziehungsgründen wird als alternative Lösung zur Elternzeit und zum Wartestand mit Kindern eingeführt. Diese Freistellung kann nur beansprucht werden, wenn sie unmittelbar in Anschluss an die Mutterschaft genommen wird. Der Vertrag ermöglicht den Verwaltungen, auf Bereichsebene neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle einzuführen, die darauf abzielen, die dienstlichen und persönlichen Erfordernisse aufeinander abzustimmen, so dass sich für beide Seiten Vorteile ergeben. Sämtliche, auf bereichsübergreifender Ebene geltenden Bestimmungen werden in einem Einheitsvertrag zusammengefasst.

Landesrat Dr. Saurer begrüßt auch den neuen Inspektorenvertrag mit ausführlichen Regelungen der Inspektionsaufgaben und Arbeitsverpflichtungen der Inspektoren. Erstmals wird auch die Beruteilung der Leistungen der Inspektoren aufgrund schriftlicher Zielvereinbarungen mit den Schulamtsleitern eingeführt. Laut Landesrat Saurer stellt dieser Vertrag eine wesentliche Verbesserung des staatlichen Kollektivvertrages aus der Sicht der Verwaltung dar und verpflichtet die Inspektoren, die Dienstpräsenz an die Öffnungszeiten der Schulen anzupassen. Ein beträchtlicher Teil der Gesamtentlohnung ist an die erzielten Ergebnisse der Inspektionstätigkeit gekoppelt..

Zufriedenstellend ist für Landesrat Saurer auch die weitgehende Zustimmung der Landesregierung zum Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen, obgleich einige Punkte nochmals mit den Gewerkschaften abzuklären sind; große Bedenken hat die Landesregierung beim Altersteilzeitruhestand für die letzten drei Dienstjahre vor der Pensionierung angemeldet, falls die entsprechenden Mehrkosten nur zu Lasten der Verwaltung gehen.

 

VA

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