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Landesregierung: Drei Änderungen am Gesetz zum Mietzuschuss

Das Gesetz, das den Mietkostenzuschuss des Landes regelt, soll - nicht zuletzt als Reaktion auf die entsprechenden Urteile der Gerichte - geändert werden. Die Landesregierung leitet in die Wege, dass der Höchstzuschuss herabgesetzt und ein Mindestzuschuss eingeführt wird. Zudem soll der Mietkostenzuschuss kein individuelles Recht mehr sein.

An der Front des Mietkostenzuschusses gibt es derzeit gleich mehrere Probleme zu lösen. So hat das Bozner Arbeitsgericht aus dem geltenden Gesetz gefolgert, dass es sich beim Mietkostenzuschuss um ein individuelles Recht der Antragsteller handle. Oder anders: Die Landesregierung habe nicht das Recht, eine gewisse Summe für diesen Zweck bereitzustellen und Anträge mit dem Hinweis abzulehnen, dass diese Summe aufgebraucht sei. Dies soll nun allerdings durch eine schnellstmöglich herbeizuführende Änderung des entsprechenden Gesetzes geändert werden.

Demnach sollen - so die Ziele der Änderung - künftig "Einheimische nicht benachteiligt werden, aber auch nicht jährlich Steigerungen um fünf bis sechs Millionen Euro für die Mietzuschüsse notwendig sein", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, der heute zudem darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Praxis des Mietzuschusses die Mieten in die Höhe treibe.

Geändert werden soll das entsprechende Gesetz auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini in drei Punkten. So soll künftig das Höchstausmaß des Zuschusses von 6000 auf 4800 Euro herabgesetzt werden, also anstatt 500 nur noch 400 Euro monatlich betragen. Zweiter Punkt: Ergibt sich nach Auswertung eines Antrags ein Zuschuss, der weniger als 50 Euro monatlich ausmacht, soll dieser nicht mehr ausbezahlt werden. "Da kostet uns der Verwaltungsaufwand mehr als der Beitrag", so Durnwalder.

Und schließlich soll das Problem des "individuellen Rechts" gelöst werden, indem der Anspruch auf einen Mietkostenzuschuss auf die Ebene einer Chance, einer Möglichkeit gesetzt wird. "So haben wir die Möglichkeit, Jahr für Jahr eine bestimmte Summe für Nicht-EU-Bürger und eine bestimmte Summe für EU-Bürger bereitzustellen und danach einen Gesuchstermin festzulegen, während heute das ganze Jahr über um den Zuschuss angesucht werden kann", so der Landeshauptmann. Ist der Termin einmal verstrichen, werden bis zum nächsten Jahr keine Anträge mehr angenommen. "Dies verschafft uns und auch den Antragstellern die nötige Planungssicherheit", so Durnwalder.

chr

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