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Skipistenordnung verabschiedet - LR Berger: Koordinieren statt verbieten

Der Landtag hat heute (12. November) die von Landesrat Hans Berger ausgearbeitete und von der Landesregierung vorgelegte neue Skipistenordnung verabschiedet. "Damit passen wir ein völlig veraltetes Gesetz an die neuen Entwicklungen an", so Berger, der betont: Ziel des Gesetzes sei, einen bisher weitgehend rechtsfreien Raum zu regeln, ohne aber die Freiheit des Einzelnen über die Maßen einzuschränken.

In den 30 Jahren, in denen das Skipistengesetz in Kraft war, hat sich der Skisport ebenso verändert, wie der rechtliche Rahmen: "Der Staat hat seine Vorschriften Schritt für Schritt verschärft, wir mussten also eine neue Regelung finden oder die staatliche Gesetzgebung anwenden", so der Landesrat, der betont, dass er von der "Überreglementierung", die der Staat vorsehe, nichts halte: "Wir wollen die Freiheit des Einzelnen garantieren, diese Freiheit hat aber dort ihre Grenzen, wo sich Gefahren für den Nächsten ergeben", so der Landesrat.

Die neue Skipistenordnung regelt allerdings nicht das Skifahren im Gelände, sondern nur jenes auf Pisten. "Wir legen Spielregeln für die Nutzer der Pisten fest, zudem aber auch die Rechte und Pflichten der Pistenbetreiber, um die Sicherheit auf den Pisten zu gewährleisten", so Berger. Zudem schaffe man eine neue Grundlage für die Rechtsprechung, die bis dato mangels einer geeigneten Regelung uneinheitlich ausgefallen sei.

Ein Herzstück der neuen Skipistenordnung ist die Regelung des Pistenaufstiegs mit Tourenskiern. "Wir wollen diese Sportart nicht unterbinden, wir wollen sie aber regeln, weil Skifahrer nun einmal mit allem rechnen, nur nicht mit Gegenverkehr", so Berger. Den Zugang zu den Pisten für Tourengeher wird die Landesregierung per Verordnung regeln. "Wir wünschen uns aber, dass die Pistenbetreiber selbst tätig werden und eigene Regelungen finden, die diesen Trendsport weiter ermöglichen, und zwar in Sicherheit", so der Landesrat.

Ähnliches gilt für die Nutzung der Pisten in der Nacht. "Wegen des enormen Gefahrenpotentials gilt ein absolutes Verbot des Befahrens der Piste während der Präparierung", so Berger. Aus diesem Verbot dürfe allerdings nicht eine nächtliche Schließung der Pisten werden. "Wir setzen auch hier auf die Vorschläge der Betreiber, wie das nächtliche Tourengehen auf ihren Pisten ermöglicht werden kann, falls diese Vorschläge nicht kommen, dann werden wir die Öffnung verordnen", so der Landesrat.

Mit der neuen Pistenordnung bleibt auch die Helmpflicht für Unter-14-Jährige aufrecht. "Wir sehen zudem die Möglichkeit vor, sie für andere Nutzergruppen zu verordnen, etwa im didaktischen Bereich", so Berger, der die Helm- eine Generationenfrage nennt: "70 Prozent aller Jugendlichen tragen bereits einen Helm, mit einer Sensibilisierungskampagne sollen auch alle anderen Skifahrer erreicht werden", so Berger.

Schließlich ist im Gesetz vorgesehen, dass die Landesregierung Experten mit der Aufsicht über die Einhaltung der Regeln für Sicherheit, Skiunterricht, Pistenbeschilderung und Ausstattung des Skigeländes beauftragen kann. "Sie werden die ersten Ansprechpartner in Sachen Skisport und auch über eine Sanktionierungsbefugnis verfügen", so der Landesrat.

chr

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