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Landesregierung: Ausschank auf Almen auch im Winter

Auch im Winter sollen Gäste künftig auf Almhütten verköstigt werden dürfen, Dies hat die Landesregierung heute (8. November) entschieden.

Die Gemeinden hatten zunächst verfügt, dass ein Ausschank auf einer Almhütte nur im Sommer betrieben, im Winter allerdings eingestellt werden müsse. Die Landesregierung sieht diese Angelegenheit allerdings anders: "Wir müssen dafür sorgen, dass eine Verköstigung auch in den Wintermonaten möglich ist, weil wir es nicht für sinnvoll halten, dass entsprechende Einrichtungen, die diese Dienstleistung der Almhütten übernehmen, sonst neu errichtet werden müssen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

chr

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