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Spielsäle: Landesregierung geht gegen genehmigte Rekurse an

Nicht einverstanden zeigt sich die Landesregierung mit der kürzlich vom Verwaltungsgericht Bozen getroffenen Entscheidung, zwei Rekursen stattzugeben, die die Betreiber künftiger Spielsäle in Bozen und Brixen eingereicht hatten. Landeshauptmann Luis Durnwalder hatte deren Eröffnung seinerzeit untersagt, die Landesregierung hat heute (8. November) entschieden, gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen.

Es ist Landeshauptmann Durnwalder, der über die Einrichtung von Spielsälen oder -hallen in Südtirol zu entscheiden hat. Die entsprechenden Anträge, zwei solche Spielsäle zu eröffnen - einen in Bozen, einen zweiten in Brixen - hatte Durnwalder seinerzeit abgelehnt. "Solche Einrichtungen gelten als Gefahr nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene, weshalb ihre Entwicklung eingeschränkt werden sollte", so der Landeshauptmann heute im Rahmen der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Die Antragsteller waren daraufhin gegen die Ablehnung durch den Landeshauptmann zu Felde gezogen und hatten das Verwaltungsgericht Bozen mit ihren Fällen befasst. Dieses hatte mit Verweis auf die Dienstleistungsrichtlinie der EU beiden Rekursen stattgegeben, die Entscheidung Durnwalders gegen deren Eröffnung also für nichtig erklärt. "Gegen diese Entscheidung werden wir nun unsererseits Rekurs einlegen, weil wir der Meinung sind, dass unser Entscheidungsspielraum in solchen Angelegenheiten verteidigt werden muss", so der Landeshauptmann

chr

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