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Rat der Gemeinden: Geändertes Landesgesetz tritt nächste Woche in Kraft

LPA - Die Änderungen zum Landesgesetz über den Rat der Gemeinden sind ab 20. Oktober rechtskräftig. Die vom Landtag anfangs Oktober beschlossenen Änderungen werden im nächsten Amtsblatt der Region am 19. Oktober veröffentlicht. Durch sie werden Steuer- und Haushaltsgesetze von Volksabstimmung ausgenommen.

Im März dieses Jahres hatte der Landtag ein Gesetz zum Rat der Gemeinden verabschiedet (LG 4/2010). Mit dem Gesetz wurde der Rat der Gemeinden nur neu geregelt und mit neuen Kompetenzen ausgestattet, darunter auch jener, aufhebende Referenden anzustrengen. Da die Verfassung allerdings  Steuer- und Haushaltsgesetze grundsätzlich von Volksbefragungen ausnimmt, hatte die Regierung in Rom das Gesetz vor dem Verfassungsgericht beanstandet. Die ab 20. Oktober rechtswirksame Änderung trägt dieser Verfassungsnorm Rechnung, indem sie Landesgesetze über lokale Steuer, Lokalfinanzen sowie den Landeshaushalt von der Möglichkeit einer Volksabstimmung ausschließt. Die Wahl des neuen Rates der Gemeinden auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 4/2010 geht bereits am 28. Oktober über die Bühne.

jw

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