News / Archiv

News

Landesregierung: Grünes Licht für Finanzgesetz-Entwurf 2011

Die Schulverwaltung wird neu geregelt, der Immobilientausch mit dem Staat fortgesetzt, Beitrags-Vergehen werden neu geahndet, die EU-Dienstleistungs-Richtlinie übernommen, die Schutzhütten neu geregelt und Schäden am Fischbestand vergütet: All diese Bestimmungen finden sich im Finanzgesetz-Entwurf 2011, für den die Landesregierung heute (11. Oktober) grundsätzlich grünes Licht gegeben hat.

Bereits am vergangenen Montag hatte die Landesregierung mit der Behandlung des Finanzgesetzentwurfs für das Jahr 2011 begonnen, heute hat sie die restlichen Artikel durchgeackert und dem Entwurf grundsätzlich grünes Licht erteilt. Die wohl weitreichendste der heute in den Entwurf gepackten Bestimmungen sieht vor, die Schulverwaltung in Südtirol auf neue Beine zu stellen. "Die Oberstufen-Reform liefert uns dafür einen guten Aufhänger, nachdem wir künftig alle drei Säulen der Oberstufe unter ein gemeinsames verwalterisches Dach stellen wollen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.

Konkret heißt dies, dass zwar weiter alle Bereiche ihre Spezifika beibehalten werden, dass aber ein Ressort Schule und Bildung gebildet wird, zu der künftig neben den jeweiligen Schulämtern auch das Pädagogische Institut (ab 1. Jänner 2011), die Berufsbildung (ab 1. September 2011) sowie das Institut für Musikerziehung (ab 1. September 2012) gehören werden. "Wir erwarten uns von dieser Zusammenlegung eine effizientere Arbeit, das Nutzen von Synergien und damit auch Einsparungen im Verwaltungsbereich", so Durnwalder.

Als Beispiel nannte der Landeshauptmann heute das Institut für Musikerziehung: "Dort beschäftigen wir Fachleute, die an den Musikschulen, nicht aber an den 'normalen', also den staatlichen Schulen Musik unterrichten dürfen", erklärte der Landeshauptmann. Durch die Zusammenfassung unter einem einzigen Dach soll dies künftig möglich sein. Außenvor bleiben lediglich die Fachschulen für Land- und Hauswirtschaft, weil deren Bindung an den landwirtschaftlichen Bereich so stark sei, dass eine Loslösung nicht sinnvoll wäre, so der Landeshauptmann.

In den Finanzgesetz-Entwurf aufgenommen wird auch ein Passus, der dem Land die Möglichkeit gibt, die mit dem Heer bereits bewährten Tauschgeschäfte Wohnungen/Investitionen gegen ehemalige Kasernenflächen auf Polizei und Finanzwache auszuweiten. "Auch hier geht es darum, dass das Land notwendige Bauarbeiten für den Staat durchführt und dieser im Gegenzug nicht mehr benötigte Kasernenflächen an das Land abtritt", so Landeshauptmann Durnwalder heute.

Formfehler beim Ansuchen um Landesbeiträge sollen künftig nicht mehr automatisch zum fünfjährigen Ausschluss von allen Begünstigungen führen. Dies sieht ein weiterer heute von der Landesregierung genehmigter Passus im Finanzgesetz-Entwurf vor. "Wir wollen künftig auch im Sinne einer entsprechenden Regelung, die wir schon im Omnibus-Gesetzentwurf vorgesehen haben, zwischen Form- und substantiellen Fehlern unterscheiden", so Landeshauptmann Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Demnach sollten etwa Fehler, die sich weder auf die Gewährung oder Nicht-Gewährung eines Beitrags, noch auf dessen Höhe auswirken, nicht mehr so streng geahndet werden. "Hier kann man auch einen einjährigen Ausschluss erwägen", so Durnwalder.

Mit einigen Anpassungen der entsprechenden Landesgesetze will die Landesregierung die EU-Dienstleistungsrichtlinie in Südtirol übernehmen. Auch diese Anpassungen hat man in den Finanzgesetz-Entwurf für das kommende Jahr gepackt. Demnach soll für die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten künftig keine Genehmigung mehr erforderlich sein, sondern lediglich die Meldung des Tätigkeitsbeginns. Allerdings schränkt die Landesregierung den Anwendungsbereich dieser Regelung ein: "Wir legen in manchen Bereichen Wert auf eine gediegene Ausbildung und notwendige Qualitätsstandards. Und um dieses zu sichern, genügt die Tätigkeitsbeginn-Meldung nicht", so Landeshauptmann Durnwalder. Deshalb will die Landesregierung künftig festlegen, für welche Berufe und Tätigkeiten eine Tätigkeitsbeginn-Meldung reicht und für welche nach wie vor eine Genehmigung vorgelegt werden muss.

Im Finangesetz-Entwurf wollte die Landesregierung ursprünglich auch die gesamte Materie der Meldung von Tätigkeits- bzw- Arbeitsbeginn im urbanistischen Bereich regeln. Dieses Vorhaben hat sie heute allerdings auf Eis gelegt. "Wir werden dafür einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen", so der Landeshauptmann.

Für die Führung der 24 Schutzhütten, die am 1. Jänner 2011 vom italienischen Alpenverein CAI in den Besitz des Landes übergehen, gibt es derzeit noch keine neue Regelung. "Weil wir nicht imstande sind, in diesen Wochen noch ein neues System der Führung und Verwaltung aus dem Boden zu stampfen, bauen wir in das Finanzgesetz einen Artikel ein, der uns die Möglichkeit gibt, die Hütten ein weiteres Jahr mit den derzeitigen Pächtern und zu den derzeitigen Konditionen weiterzuführen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Und nachdem die Zuständigkeit für den Bergrettungsdienst administrativ vom Tourismus in den Bereich Zivilschutz gewechselt ist, sieht die Landesregierung im Entwurf des Finanzgesetzes zudem vor, dass entsprechende laufende Ausgaben und Investitionen der Bergrettungsdienste in AVS und CAI über den Zivilschutz unterstützt werden können.

Für Schäden am Fischbestand, die etwa bei der Säuberung von Staubecken entstehen, soll künftig ein eigener Fonds eingerichtet werden, den das Landesamt für Jagd und Fischerei verwalten wird. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe all jener, die eine Wasserkonzession zugeteilt bekommen. "Unabhängig vom Umfang der Konzession müssen die Inhaber 0,95 Eurocent pro Kilowatt entrichten, um damit Schäden am Fischbestand abzugelten", so der Landeshauptmann heute. Mit der Einrichtung des Fonds werde eine unbürokratische und unkomplizierte Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen Fischern und E-Werk-Betreibern geschaffen.

Zum Schutz der Tiere hat die Landesregierung auch einen Passus im Finanzgesetz-Entwurf gutgeheißen, mit dem ab 1. Jänner 2012 verboten wird, Pferde vor ihrem vierten Lebensjahr an Sportwettkämpfen teilnehmen zu lassen. "Damit wollen wir junge Pferde vor einer eventuellen Ausbeutung schützen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Ebenfalls im Entwurf zum Finanzgesetz vorgesehen ist die Wiedereinführung der Hundesteuer ab 1. Jänner 2011 - allerdings über eine Kann-Bestimmung: "Wir stellen es den Gemeinden frei, Hunde wieder zu besteuern, und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 50 Euro pro Hund", so der Landeshauptmann. Voraussetzung für die Wiedereinführung der Steuer sei ein entsprechende gemeindeweit geltendes Reglement und das Vorsehen von Ausnahmen. "Blindenhunde müssen etwa von der Steuer befreit bleiben", so Durnwalder.

Das Land wird künftig für die Kosten aufkommen, die aus der stationären Unterbringung von psychisch Kranken auch in Einrichtungen außerhalb der Landesgrenzen entstehen. "Bis dato galt, dass für die Kosten jenes Land aufkommt, in dem die Wohnsitzgemeinde des Patienten liegt", so Landeshauptmann Durnwalder heute. Daraus habe sich das Problem ergeben, dass Patienten, die über einen längeren Zeitraum in einer Heilanstalt untergebracht waren, ihren Wohnsitz auch dort hatten - mit der Folge, dass die jeweilige Provinz für die Kosten aufzukommen hatte. "Ein Beispiel war etwa die Heilanstalt in Pergine, in der viele Südtiroler auch über längere Zeit untergebracht und daher offiziell dort ansässig waren, sodass das Trentino für die Kosten aufzukommen hatte", so Durnwalder. Diese Lösung sei nicht tragbar, weshalb künftig jenes Land die Kosten für die Behandlung und Betreuung übernimmt, in dem der Patient zum Zeitpunkt seiner Einlieferung den Wohnsitz hatte.

Südtirol soll sich an der Kandidatur der Länder im Nordosten Italiens zur Europäischen Kulturhauptstadt 2019 beteiligen können. Auch dies wird über einen Passus geregelt, den die Landesregierung in den Entwurf zum Finanzgesetz aufgenommen hat. Zudem werden für das kommende Jahr 600.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt. "Dies für alle Eventualitäten, sollten wir die Summe nicht brauchen, geht sie eben in Erhausung", so Landeshauptmann Durnwalder.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Beschlüsse der Landesregierung vom 11.10.2010

Der Landeshauptmann zur Baubeginnmeldung

Der Landeshauptmann zum Finanzgesetz

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap