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Gemeindewahlen in Corvara: Hinterlegung der Listenzeichen

(LPA) Parteien und Gruppierungen, die am 21. November zu den Gemeinderatswahlen in Corvara antreten wollen, können am Freitag und Samstag, 8. und 9. Oktober, ihr Listenzeichen hinterlegen. Entgegen genommen wird das Zeichen vom Präsidium der Landesregierung, die Hinterlegung bringt einen rechtlichen Schutz des Listenzeichens mit sich, ist aber lediglich fakultativ.

Hinterlegt werden können die Listenzeichen am Freitag, 8. Oktober, von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie am Samstag, 9. Oktober, von 8.00 bis 16.00 Uhr im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann (dritter Stock) in der Bozner Crispistraße 3. Entgegen genommen werden Listenzeichen von Parteien oder politisch organisierten Gruppierungen. Ausgeschlossen sind demnach ad hoc gebildete Gruppen, die ausschließlich in einer einzigen Gemeinde tätig sind, und zwar auch dann, wenn sie bei verschiedenen Wahlen dasselbe Listenzeichen verwenden.

Die Hinterlegung erfolgt durch den Regional- oder Landessekretär bzw. den Regional- oder Landesvorsitzenden einer Partei oder politisch organisierten Gruppierung. Sind die Parteien auf gesamtstaatlicher Ebene aktiv, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des jeweiligen gesamtstaatlichen Sekretärs oder Vorsitzenden der Partei vorgelegt werden. Sollte eine Gruppierung dagegen nur auf Landesebene aktiv sein, muss der Landessekretär bzw. -vorsitzende sich mittels eines Auszugs aus dem Ernennungsprotokoll als solcher ausweisen.

Zur Hinterlegung mitzubringen ist neben diesen Dokumenten das Listenzeichen selbst. Dieses muss auf Papier in dreifacher Ausfertigung in DIN-A-4-Größe und in Farbe vorgelegt werden, sowie auf einem Datenträger in digitaler Form. Von der Hinterlegung ausgeschlossen sind Listenzeichen, die mit jenen anderer Parteien identisch sind oder die mit diesen verwechselt werden können. Ebenso ausgeschlossen sind Symbole, in denen religiöse Sinnbilder oder Gegenstände aufgeführt sind.

Wird ein Listenzeichen hinterlegt, gilt es als rechtlich geschützt. Die hinterlegten Zeichen werden auf Plakaten veröffentlicht, die Reihenfolge wird ausgelost. Nähere Infos gibt's im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412130; E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

chr

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