News / Archiv

News

LR Tommasini zu Mittelstands-Wohnungen: "Grundlegender Schritt"

(LPA) Als einen "grundlegenden Schritt hin zur Umsetzung unseres Wohnbauprogramms für den Mittelstand" bezeichnet Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini die heute (20. September) von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien, die den Weg frei machen für den Bau von 1000 Mittelstands-Wohnungen im Land - und für zwei neue Förder-Möglichkeiten.

Immer mehr Familien verfügten zwar über ein mittleres Einkommen, dieses reiche aber nicht mehr dafür aus, eine angemessene Wohnung zu vertretbaren Preisen zu mieten oder gar zu kaufen, so Tommasini. "Unser Wohnbauprogramm für den Mittelstand wird zahlreichen, vor allem jungen Familien die Möglichkeit geben, ihren Wohntraum zu verwirklichen und damit eine Grundlage zu schaffen, auf der sie ihren Lebensplan aufbauen können", erklärt der Landesrat.

Grundsätzlich eröffnet sich für all jene, die über ein bereinigtes Einkommen zwischen 20.100 und 50.200 Euro verfügen, also der zweiten bis fünften Einkommensstufe angehören, die Möglichkeit, sich in die entsprechenden Ranglisten eintragen zu lassen, sobald das Wohnbauinstitut oder andere gemeinnützige Institutionen (Wohnbaugenossenschaften oder Stiftungen etwa) entsprechende Wohnungs-Wettbewerbe ausschreiben.

Heute sind von der Landesregierung zwei neue Förderungs-Möglichkeiten in Sachen Wohnbau eingeführt worden. Dies ist zum einen die zehnjährige Miete so genannter Rotations-Wohnungen. Die Regelung sieht vor, dass bis zu 30 Prozent aller für den Mittelstand vorgesehenen Wohnungen in Städten mit über 10.000 Einwohnern errichtet und dauerhaft vermietet werden. Dies, weil dort der Markt derart hohe Preise hervorbringt, dass gerade junge Familien kaum die Möglichkeit haben, sich eine Wohnung auf dem freien Markt leisten zu können.

Diesen Familien werden die "Rotations-Wohnungen" vorbehalten. Oder anders: Sie können diese zehn Jahre lang zu einem ermäßigten Mietzins mieten. Für die zweite Einkommensstufe (20.100 bis 27.100 Euro) beläuft sich dieser auf den Landesmietzins (6,16 Euro/Quadratmeter), für die dritte, vierte und fünfte Einkommensstufe wird dieser Zins um fünf, zehn bzw. 15 Prozent angehoben.

Die zweite heute eingeführte Möglichkeit ist der Ratenkauf einer Wohnung. "Diese Möglichkeit soll vor allem jungen Paaren zugute kommen, die über kein großes Kapital verfügen", so Tommasini. Der Ratenkauf sieht den Kauf einer Wohnung um einen Preis vor, der den Baukosten entspricht, von denen wiederum der Landesbeitrag in Abzug gebracht wird. Bei Abschluss des Kaufvertrags wird eine Anzahlung fällig, die bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausmachen darf. In den zehn darauf folgenden Jahren werden monatliche Raten bezahlt, die dem Landesmietzins entsprechen können. "Eventuell können die Vertragsparteien aber auch höhere Raten vereinbaren", so der Landesrat.

Am Ende der zehn Jahre werden Anzahlung, Landesbeitrag und Raten addiert, mit der Zahlung des verbleibenden Rests geht die Wohnung in den Besitz der Bewohner über. "Einer der großen Vorteile dieser Regelung besteht darin, dass der Kaufpreis bereits zehn Jahre vor dem eigentlichen Kauf festgelegt werden kann, dazu kommen niedrigere Raten, als sie bei einem Darlehen über eine Bank fällig wären", so Tommasini.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap