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Leitfaden für Sozialbetreuer und Krankenpfleger

LPA – Seit Kurzem gibt es für Sozialbetreuer und Sozialbetreuerinnen und Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen einen neuen leitfaden zur Zusammenarbeit. Beide Berufsgruppen arbeiten in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause und in den Seniorenwohnheimen. Im Leitfaden werden die Zuständigkeitsbereiche geklärt, um auf die immer komplexeren Pflegebedürfnisse von Menschen eine angemessene Antwort geben zu können.

Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetzes zur Pflegesicherung (Gesetz Nr. 9 vom 12. Oktober 2007) und der damit verbundenen Einlösung der gesellschaftlichen Verantwortung für Pflege und Betreuung wurde deutlich wie viele Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Um auf diese Pflegebedürfnisse angemessen antworten zu können, bedarf es der konkreten Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die in diesem Bereich tätig sind. Zwei dieser Berufsgruppen sind die Sozialbetreuer und Krankenpfleger. Mit einem Dekret des Landeshauptmanns wurden die Ausbildung und die Aufgaben der Sozialbetreuer/innen neu geregelt. Die Neuregelung fand auf der Grundlage der gesamtstaatlich geltenden Bestimmungen statt. Sie bestimmt welche Aufgaben von den Sozialbetreuer/innen eigenständig verrichtet werden (Art.3) und welche unter Anleitung einer Krankenpfleger auszuüben sind (Art.4). Im Wesentlichen regelt das Dekret die Aufgaben der Sozialbetreuer in der Gesundheitsversorgung auf der Grundlage der derzeit geltenden nationalen Bestimmungen. Der nun vorliegende Leitfaden greift diese Neuregelung auf und gibt Empfehlungen für die Zusammenarbeit der beiden Berufsgruppen.

Der Leitfaden wurde unter Federführung der Landesabteilung Sozialwesen, zusammen mit der Landesabteilung Gesundheitswesen, Vertretern der Krankenpfleger, Sozialbetreuer, Alters- und Behinderteneinrichtungen und des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgearbeitet. Der Leitfaden ist das Ergebnis vieler Erörterungen, die zu einer gemeinsamen Überzeugung geführt haben: „Nur ein integriertes und gut abgestimmtes Vorgehen beider Berufsgruppen in gegenseitiger Achtung führt zum erklärten Ziel, eine qualitativ hoch stehende Betreuung und Pflege zu gewährleisten, in der der Mensch und seine Familie mit ihren jeweiligen sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht“, erklärt Karl Tragust, Direktor der Abteilung Sozialwesen des Landes. Der Leitfaden zur Zusammenarbeit von Sozialbetreuer und Krankenpfleger klärt viele Einzelheiten in der Zusammenarbeit der beiden Berufsgruppen, welche im Dekret nicht in dieser Genauigkeit geregelt werden konnten. Auf der Grundlage des Leitfadens werden sich die Abteilungen für Sozial- und Gesundheitswesen des Landes, der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und der Verband der Seniorenwohnheime schrittweise den neuen organisatorischen Notwendigkeiten anpassen. Diese organisatorischen Notwendigkeiten betreffen nicht nur die tägliche Pflegepraxis, sondern auch die Ausbildung der Sozialbetreuer. Vereinbarungen zur neuen Ausbildung, Anerkennung der bisherigen Ausbildung und Nachqualifikation werden von den Fachschulen getroffen. „Die Umsetzung der Neuregelung wird nicht immer leicht sein. Aber sie wird, bei vorhandener Bereitschaft der Beteiligten, eine Stärkung des Selbstverständnisses der beteiligten Berufsgruppen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Qualität in Betreuung und Pflege bringen“, sagt Tragust abschließend.

SAN

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