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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 20. September 2010

LPA - "Große Themen ausgiebig diskutiert, aber wenig beschlossen", so brachte Landeshauptmann Luis Durnwalder die heutige Regierungssitzung auf den Punkt, bei der Wohnbau, Sparmaßnahmen, Autonomie und Einwanderung im Mittelpunkt standen.

WOHNBAUFÖRDERUNG: MITTELSTAND IM FOKUS
Tausend Mietwohnungen und eine Berücksichtigung bei der Wohnbauförderung hatte die Landesregierung dem so genannten Mittelstand versprochen. Einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung dieses Versprechens hat sie heute mit der Genehmigung der "Richtlinien zur Errichtung von Wohnungen für den Mittelstand" getan. Diese Richtlinien fußen auf dem Grundsatzbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2008: Sie hatte damals beschlossen, auch für jene Bürger erschwingliche Wohnungen bereit zu stellen, die angesichts ihres "zu hohen Einkommens" von Wohnbauförderungsmaßnahmen bisher ausgeschlossen waren, aber andererseits wiederum zu wenig verdienen, um sich auf dem freien Markt eine Wohnung leisten zu können.
Heute nun hat die Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini die Spielregeln für das Wohnbau-Sonderprogramm und die Fördermaßnahmen für den Mittelstand festgelegt. 700 der tausend Mittelstands-Wohnungen sollen in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern errichtet werden, 300 Wohnungen in den restlichen Gemeinden. So sollen beispielsweise auf Bozen 330, auf Meran 120, auf Brixen 66 und auf Leifers 54 der geplanten Wohnungen fallen.
Anhand des jährlichen bereinigten Einkommens hatte die Landesregierung eine fünfte Einkommensklasse festgelegt, für die derzeit eine Untergrenze von 39.000 und eine Obergrenze von 50.000 Euro gelten. Diese Mittelschicht kann ebenso wie die anderen, geförderten Baugrund erhalten oder beim Wohnungskauf einen Betrag von bis zu 13.000 Euro rückerstattet erhalten. Mit diesem Betrag werden die Kosten für Grundflächenkauf und Erschließung rückvergütet. Außerdem wird diese fünfte Einkommensklasse ebenso wie alle anderen mit Ausnahme der ersten (Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr) zu dem neu geplanten Ratenkauf-Programm zugelassen. Dieses sieht vor, dass Organisationen ohne Gewinnabsichten in Gemeinden mit Wohnungsnot Wohnbauten errichten. Das Ratenkauf-Geschäft wird vertraglich geregelt, wobei vor Wohnungsbezug eine mit der bauenden Körperschaft auszuhandelnde Anzahlung des Wohnungspreises bezahlt werden muss. In der Folge wird der Wohnungspreis in Monatsraten abbezahlt.
Schließlich legte die Landesregierung fest, dass bis zu 30 Prozent der tausend Wohnungen in Gemeinden mit Wohnknappheit als so genannte Rotationswohnungen für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren - also als Übergangslösung - zur Verfügung gestellt werden können. Diese Wohnungen wird das Wohnbauinstitut errichten.
"Durch diese Neuerungen bauen wir die Möglichkeiten aus, zu einer erschwinglichen Wohnung zu kommen", sagte Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung. Wohnbaulandesrat Christian Tommasini verspricht sich eine preismindernde Wirkung auf den Mietenmarkt und eine Ankurbelung der lokalen Wirtschaft.

WOHNBAU: FÖRDERUNG FÜR KONVENTIONIERTE SANIERUNG
Die Landesregierung wird im Rahmen der Wohnbauförderung wieder Geldmittel für die Wohnungssanierung zur Verfügung stellen. Vorgesehen sind Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der vorgegebenen Baukosten und nicht mehr als 30 Prozent der effektiven Umbaukosten. Die Förderung kommt in Gemeinden mit Wohnungsnot zur Anwendung. Bedingung ist allerdings, dass die in Stand gesetzten Wohnungen zwanzig Jahre lang zum Landesmietzins an Mieter der ersten oder zweiten Einkommensstufe vermietet werden. Die nötigen finanziellen Mittel sollen zum Teil aus der Entlastung des Wohnbauinstituts kommen, das den Mietern dieser sanierten Wohnungen keine Wohnung zur Verfügung stellen muss beziehungsweise von dem nicht auszuzahlenden Wohngeld.

STAATLICHES FINANZGESETZ NICHT AUTONOMIEKONFORM 
Das "Staatsgesetz zur Stabilisierung der Finanzen und zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit" steht mehrfach im Widerspruch zu den autonomen Befugnissen des Landes Südtirol und trägt auch dem Mailänder Abkommen nicht Rechnung, das Landeshauptmann Luis Durnwalder mit den Ministern Tremonti und Calderoli 2009 geschlossen hat. Daher hat die Landesregierung heute beschlossen, das Gesetz Nr. 122 vom 30. Juli 2010 vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.
Im Anschluss an die Regierungssitzung erklärte der Landeshauptmann: "Wir sind selbstverständlich einverstanden zu sparen, Verschuldungen zu vermeiden, aber wir wollen selbst entscheiden, wie und in welcher Form. Als autonome Provinz können wir nicht gleich behandelt werden, wie alle anderen Regionen." Der Landeshauptmann brachte auch Beispiele, darunter die Beratungsbeauftragungen (das Land sieht Ausgaben von 15 Mio. € vor, der Staat will diese auf drei Mio. € beschränkt wissen), die Markenwerbung (die der Staat nicht vorsieht), die Co.co.co.-Verträge. Das Gesetz greift auch in die Bereiche der Raumordnung ein, wo beispielsweise die Baukonzessionsvergabe den Gemeinden überlassen und bei staatlichen Bauvorhaben kein Einvernehmen mit dem Land mehr vorgesehen wird.

EINWANDERUNGSGESETZ WIRD ANGEPASST
Auch an der Anpassung des Gesetzentwurfs zur Einwanderung an die geplanten staatlichen Vorgaben hat die Landesregierung heute gearbeitet. Es geht vor allem um den Sprachnachweis als Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung. In Südtirol soll auch der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache Nicht-EU-Bürger zum Aufenthalt berechtigen. Auch im Bereich der Familienzusammenführung sollen die staatlichen Vorgaben übernommen werden. Vorgeschrieben wird ein Nachweis, dass das Lebensminimum auch nach Zusammenführung nicht unterschritten wird und dass die Wohnung nicht überfüllt wird. Nach der Anpassung soll der Gesetzestext noch in diesem Jahr an den Landtag weitergeleitet werden.

SÜDTIROLER CHRISTBAUM FÜR DEN VATIKAN
In diesem Jahr wird wieder ein Weihnachtsbaum aus Südtirol den römischen Petersplatz schmücken. Das Land Südtirol wird gemeinsam mit der Gemeinde Brixen und mit Unterstützung der Brixner Schützen den Christbaum in den Vatikan liefern. Die Kosten von 70.000 Euro wird mit 50.000 Euro zu einem Großteil das Land tragen. Das wurde bei der heutigen Regierungssitzung vereinbart. "Für den Rest werden die Gemeinde Brixen beziehungsweise Sponsoren aufkommen", so der Landeshauptmann. Entzündet wird der Christbaum am 17. Dezember. Zuvor wird die Abordnung aus Südtirol von Papst Benedikt XVI. empfangen.

jw

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