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Gesundheits-Abkommen mit österreichischen Einrichtungen erneuert

(LPA) Südtiroler, die nach einem Unfall zur Reha müssen, oder Patienten mit angeborenen Fehlbildungen von Mund, Rachen oder Gesicht können auch weiterhin in Österreich behandelt werden. Den Weg dafür freigemacht hat die Landesregierung mit einem gestern (13. September) gefassten Beschluss.

Auf Antrag von Gesundheitslandesrat Richard Theiner hat die Landesregierung gestern die Weiterführung zweier Abkommen mit Gesundheitseinrichtungen in Österreich beschlossen. Das erste der beiden Abkommen sichert die Behandlung und Betreuung von Südtiroler Unfallpatienten mit schwerem Trauma oder Behinderung im Rehabilitationszentrum Bad Häring in Wörgl (Tirol). Die Zusammenarbeit sei nötig, weil Südtirol im Bereich der physischen Rehabilitation und Wiederherstellung über keine Einrichtung mit einem so hohen Spezialisierungsgrad verfüge wie das Rehazentrum Bad Häring, so Theiner.

"Im zweiten Abkommen wird dagegen sichergestellt, dass Südtiroler Patienten mit angeborenen Fehlbildungen im Mund- und Kieferbereich sowie im Gesicht weiterhin in der darauf spezialisierten Einrichtung in Salzburg behandelt werden können", so Landesrat Theiner. Auch diese Verlängerung der Vereinbarung des Landes Südtirol mit der Salzburger Landesklinik sei vernünftig: "Zweimal jährlich kommen dank dieses Abkommens Ärzte aus Salzburg nach Südtirol, um die Behandlung von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten im Zentralkrankenhaus Bozen zu vervollständigen", so der Landesrat. Die betroffenen Familien müssten sonst wegen der notwendigen Spezialbehandlungen eigens nach Salzburg fahren.

chr

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