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Rehaleistungen nicht mehr mit einfacher Verschreibung

LPA - Von den insgesamt 79 angebotenen Einzeltherapien im Bereich Reha sind vom Südtiroler Gesundheitsdienst einige wenige nicht mehr mit einfacher Verschreibung erhältlich. Auf Anraten der zuständigen Primare hat die Landesregierung dies heuer Mitte Juli beschlossen. „So erhöhen wir die Wirksamkeit für die Patienten, bauen Vormerkzeiten ab und setzen die finanziellen Mittel für Reha-Leistungen zielgenauer ein“, ist Landesrat Richard Theiner überzeugt. Falls medizinisch erforderlich, gibt es weiterhin jede Therapie im Therapieplan des behandelnden Facharztes.

Südtirols öffentliches Gesundheitswesen bietet insgesamt 79 verschiedene Einzeltherapien im Bereich physikalische Medizin und Rehabilitation (Reha) an. Die meisten gehören zu den wesentlichen Betreuungsstandards, sind also Leistungen, die im Gesundheitswesen Italiens für alle Nutzer zum Preis des  „Ticket“ erbracht werden müssen. Einige Therapien wurden in Südtirol aber zusätzlich angeboten. In diesem Teil des Leistungsverzeichnisses kann das Land Südtirol autonom entscheiden. Die zuständigen Primare des Sanitätsbetriebes haben dem Gesundheitsressort empfohlen, sechs dieser Therapien nicht mehr einzeln anzubieten, weil sie nicht mehr den medizinischen Erfordernissen entsprechen. Fortan werden also sechs dieser Therapien nicht mehr als Einzelleistung angeboten bzw. verschreibbar sein, sondern werden im Rahmen eines aktiven Therapieplanes verordnet, wenn der behandelnde Physiater dies für angebracht erachtet. „Diese Maßnahme erfolgt im Sinne des medizinischen Fortschrittes und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes“, sagt Landesrat Theiner. „Wenn es, wie in diesem Fall, dann auch mit einer wirksameren Verwendung gleich bleibender finanzieller Mittel verbunden ist, dann umso besser“, so Landesrat Theiner.

 

  

SAN

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