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Neue Kriterien für Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen

(LPA) Auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur hat die Landesregierung neue Kriterien für die Vergabe von Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen genehmigt. Um die Beihilfen ansuchen können all jene, die zwischen 1. Juli 2010 und 30. September 2011 ihre Forschungsdoktorate, postuniversitären Master, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- oder Berufspraktika beginnen oder fortsetzen.

Gefördert werden kann die postuniversitäre Ausbildung nach einem mindestens dreijährigen Hochschulstudium, dessen Abschluss nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf. Die Studienbeihilfe beträgt bis zu 9000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden, bei Forschungsdoktoraten für bis zu vier Studienjahre.

Um die Höhe der Studienbeihilfe zu berechnen, werden Studienkredite, Arbeitsstunden, die Ausbildungsdauer und das bereinigte Einkommen herangezogen. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird zudem ein eventuell bezogenes Entgelt berücksichtigt. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von mehr als 1000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben.

Ansuchen um eine Studienbeihilfe für postuniversitäre Ausbildungen nimmt das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen entgegen. Die Wettbewerbsausschreibung, die genauen Kriterien und alle notwendigen Informationen finden sich ebenso wie die Antragsvordrucke auf der Homepage des Landesamts für Hochschulförderung im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/). Eingereicht werden müssen die Ansuchen bis 31. Jänner bzw. 30. September 2011.

chr

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