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Beschlüsse der Landesregierung vom 26. Juli 2010

LPA - „Immer wenn es sich um bereits gesetzlich geregelte Namen handelt, müssen diese auf Schildern, die auf öffentlichem Grund stehen oder mit öffentlichen Geldern bezahlten worden sind, zweisprachig sein; historisch gewachsene Namen hingegen bleiben in der ursprünglichen Form“, bekräftigte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute, 26. Juli, nach der Landesregierungssitzung die Position der Landesregierung in Sachen Beschilderung. Genehmigt hat die Landesregierung heute das Grundsatzpapier für die klinische Reform des Gesundheitswesens.

Beschilderung: Zweinamig, wo gesetzlich geregelt

„Nachdem nun alle offen ihre Meinung kundgetan haben, können wir jetzt dazu übergehen, mit gutem Willen eine vernünftige Lösung für die Wegbeschilderung in Südtirol zu finden, denn bestimmt wollen beide Seiten,  eine Eskalation des Problems vermeiden“, sagte Landeshauptmann Durnwalder im Anschluss an die Landesregierungssitzung. „Wie wir bereits seit Jahren gefordert haben, sollen Schilder, die auf öffentlichem Grund stehen, oder mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wurden, zweinamig sein, sofern dafür eine gesetzliche Regelung besteht, also etwa für die die Namen der Gemeinden und Katastralgemeinden, “, betonte der Landeshauptmann.  Auch alles, was zur Information der Bürger diene, wie beispielsweise die Bezeichnung "See" soll laut Durnwalder zweisprachig angegeben werden. Dabei soll versucht werden, Symbole oder Zahlen zu verwenden, damit nicht zu viel Text auf den Schildern stehe, so der Landeshauptmann. Was Schilder auf Privatgrundstücken anbelange, habe das Land keine Möglichkeit einzugreifen, so Durnwalder. „Namen, die historische gewachsen sind, müssen in ihrer ursprünglichen Form wiedergegeben werden“, betonte Durnwalder. So würde beispielsweise der „Radlsee“ auf einem Schild auf Italienisch mit „lago Radlsee“ angegeben. „Wir werden die von Tolomei erfundenen Begriffe sicher nicht sanktionieren“, hob Durnwalder hervor. „Wir wollen unsere Traditionen und Eigenheiten als Minderheit wahren und erwarten dafür auch Verständnis“, sagte Durnwalder. Damit es in diesem Bereich Sicherheit gebe, solle rasch das Gesetz zur Toponomastik erlassen werden, das genau festlege, welche Namen als historisch gewachsen gelten, unterstrich der Landeshauptmann. In der Zwischenzeit solle man mit Hausverstand handeln, so Durnwalder. Auch was die ladinischen Gemeinden betrifft, ist die Landesregierung dafür, die Handhabung wie bisher beizubehalten. Also sollen alle Flurnamen weiterhin auf Ladinisch sein. Die Namen von Gemeinden und Fraktionen sollen auf Schildern hingegen dreisprachig aufscheinen.

Ein Austausch der Schilder innerhalb von 60 Tagen ist laut Durnwalder schon rein materiell nicht möglich. Der AVS sei angewiesen, die Schilder, dort wo viele Urlaubsgäste unterwegs sind, möglichst rasch auszutauschen, so der Landeshauptmann. Die Organisationen AVS und CAI sind nun von der Landesregierung aufgerufen, sich zusammenzusetzen und ein Papier zum Austausch der Schilder auszuarbeiten, das dann der Landesregierung unterbreitet wird.

In Zusammenhang mit der Zweisprachigkeit forderte Landeshauptmann Durnwalder die römische Regierung auf, sich nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderen Fällen für die Zweisprachigkeit einzusetzen, wie etwa bei den Beipackzetteln von Medikamenten, der Finanzwache, der Post und der Bahn. Auch die Entfernung faschistischer Denkmäler in Südtirol wäre ein Beitrag für ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen in Südtirol, so Durnwalder. Wie der Landeshauptmann erklärte, könne der Brief, den er am Samstag in Sachen Beschilderung von Rom erhalten habe nicht angefochten werden. „Für eine Anfechtung muss es nicht nur eine Mitteilung, sondern zuerst ein Dekret geben; auf den Brief werde ich aber auf alle Fälle antworten“, sagte der Landeshauptmann.

 

Berufsschulen in Meran rücken zusammen

Räume und Einrichtungen gemeinsam nutzen sollen künftig die italienische und die deutsche Berufschule für Handwerk, Handel und Industrie in Meran. Die Landesregierung hat beschlossen, die neue italienische Berufsschule für den Bereich Handwerk, Handel und Industrie nicht wie ursprünglich geplant in der Verdistraße in Meran anzusiedeln, sondern bei der bestehenden deutschen Berufsschule für Handwerk, Handel und Industrie in der Zueggstraße neu zu bauen. Für den Neubau der italienischen Schule und die anstehende Erweiterung der deutschen Schule werden die nötigen nahe liegenden Grundstücke und Immobilien angekauft werden.

 

Verzeichnis für denkmalgeschützte Gebäude

Die Landesregierung will nun ein Verzeichnis erstellen lassen, in dem alle Gebäude aufgelistet sind, die für eine Unterschutzstellung in Frage kommen, und in dem zudem vermerkt wird, welche davon gefährdet sind. „So wollen wir für die Besitzer mehr Sicherheit schaffen, wenn es um die Planung von Bauarbeiten und Eingriffen am Gebäude geht“, erklärte der Landeshauptmann. Die Erhebung soll nun flächendeckend in ganz Südtirol erfolgen.

 

Monitoring für die Forschung

Eine genaue Erhebung plant die Landesregierung auch im Bereich Forschung. „Wir wollen detaillierte Informationen, wo und in welchen Bereichen in Südtirol Forschung betrieben wird, um Maßnahmen in diesem Bereich besser zu koordinieren und Geld einzusparen“, erläuterte Durnwalder. Mit dem Monitoring im Bereich Forschung wird laut Beschluss der Landesregierung der langjährige Direktor des land- und forstwirtschaftlichen Versuchszentrums Laimburg Josef Dalla Via beauftragt.

 

Verbindung der Aufstiegsanlagen in Sexten nur mit Auflagen

Mit zahlreichen Auflagen in punkto Umweltschutz hat die Landesregierung heute die geplante Verbindung der beiden Aufstiegsanlagen in der Gemeinde Sexten belegt. Die Dienststelle für die Umweltverträglichkeitsprüfung hatte ein negatives Gutachten für diesen Eingriff erstellt und für einen eventuellen Zusammenschluss eine ganze Reihe von Auflagen gemacht, die nun von der Landeregierung übernommen wurden. „So wollen wir auch dem Umweltschutz Genüge tun, nachdem wir bereits die Voraussetzung zur Eintragung in den Skipistenplan geschaffen haben“, sagte Durnwalder.

 

Naturpark „Sextner Dolomiten“ heißt nun „Drei Zinnen“

Künftig wird der Naturpark „Sextner Dolomiten“ in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen den Namen „Drei Zinnen“ tragen. Nachdem die Landesregierung die betroffenen Gemeinden angehört hatte, wurde dies nun beschlossen. „Die Gemeinde Sexten war gegen die Umbenennung, die Gemeinde Toblach dafür und die Gemeinde Innichen hat sich nicht geäußert; zudem waren die Belluneser Gemeinden gegen den Beisatz ´di lavaredo`“, sagte Durnwalder.

 

Grünes Licht für Tourismuszone „Kojawiesen“ in Brixen

Die Landesregierung hat den Bauleitplan der Gemeinde Brixen genehmigt, in den die Tourismuszone „Kojawiesen“ bei Mellaun oberhalb von Brixen eingefügt wurde. „Die Raumordnungskommission hatte bereits ein positives Gutachten für die Tourismuszone abgegeben, nun können dort Hotels zur Aufwertung des Tourismusgebietes Plose gebaut werden“, berichtete der Landeshauptmann.

 

Dreisprachige Identitätskarte für die Ladiner

Die Ladiner in Gröden und im Gadertal sollen bald eine neue dreisprachige Identitätskarte bekommen. Dies hat die Landesregierung nun nochmals bekräftigt. „Mit Recht haben die Ladiner behauptet und verlangt, dass ihnen eine Identitätskarte, die dreisprachig ist, zusteht“, sagte Durnwalder. Auf dem neuen Dokument soll das Ladinische dem Deutschen und Italienischen gleichgestellt verwendet werden. Dies sehe eine Durchführungsbestimmung zum Autoniomiestatut von 2005 vor, so der Landeshauptmann. Dort seien allerdings nur die Gemeinden St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein, Corvara, Abtei, St. Martin in Thurn, Wengen und St. Vigil in Enneberg genannt. Um auch für die beiden ladinischen Fraktionen der Gemeinde Kastelruth, nämlich Pufels und Überwasser, eine solche dreisprachige Identitätskarte einführen zu können, sollen diese Durchführungsbestimmung geändert werden, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

 

Gesundheitswesen: Grundsatzpapier für die klinische Reform

Das von 26 Experten übereinstimmend vorgelegte Grundsatzpapier für die klinische Reform des Gesundheitswesens hat die Landesregierung nun ebenfalls gutgeheißen. In Zukunft stehe das Gesundheitswesen u. a. wegen der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen und der Zunahme der Demenzkranken vor großen Herausforderungen, deshalb sei es notwendig rechtzeitig vernünftig zu planen und eine Reform durchzuführen, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Der Sanitätsbetrieb müsse nun innerhalb von 90 Tagen einen Plan erarbeiten, wo die verschiedenen Einrichtungen und Dienste anzusiedeln seien, kündigte Durnwalder an. Dieser Plan wird dann in einem nächsten Schritt von der Landesregierung genehmigt. Danach müssen sämtliche Verwaltungsmaßnahmen und Regelements getroffen sowie Gesetzesänderungen vorgenommen werden, sagte Durnwalder. Laut Landeshauptmann wird die Landesregierung sich mit der indirekten Rückvergütung bei der Inanspruchnahme von Leistungen privater Dienstleister noch im Detail befassen. „Dabei soll genau festgelegt, werden für welche Dienste, die sonst nicht angeboten werden, es eine Rückerstattung der Kosten geben könnte“, so der Landeshauptmann. Genauer definieren wird die Landesregierung nun laut Durnwalder auch noch die Mindestvoraussetzungen für die verschiedenen Dienste.

SAN

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