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Ordentliche Revisionsvisiten im Bereich der Zivilinvaliden

LPA - Als Konsequenz auf das gesamtstaatliche Sparpaket hat die Landesregierung ordentliche Revisionsvisiten im Bereich Zivilinvaliden beschlossen. Neben dem Nachweis der rechtmäßigen Vergabe der Geldmittel aus der öffentlichen Hand, würden diese Überprüfungen auch eine einheitliche Anwendung der Bewertungskriterien in den vier Gesundheitsbezirken gewährleisten, so die Verantwortlichen im Landesamt für öffentliche Hygiene.

Aufgrund des so genannten Brunettadekretes von 2008, aber auch aufgrund des anstehenden Sparpaketes, welches auf Staatsebene verstärkte Revisionen und entsprechende Kontrollen im Bereich der Zivilinvaliden vorsieht, muss das Land die Rechtmäßigkeit der Vergabe finanzieller Leistungen aus öffentlicher Hand nachweisen.

Deshalb hat die Landesregierung in der Montagssitzung beschlossen, ordentliche Revisionsvisiten im Bereich Zivilinvaliden einzuführen. So sollen in Zukunft jährlich sechs Prozent der Bezieher von Zivilinvalidenrenten auf den Weiterbestand der gesundheitlichen Voraussetzungen überprüft werden. Von den Revisionsvisiten ausgenommen sind lediglich Vollblinde, Teilblinde und Taube, also jene Zivilinvaliden, bei denen keine gesundheitliche Besserung vermutet werden kann. Auf diese Weise können im Laufe von rund 17 Jahren alle Betroffenen überprüft werden. Die Vorgehensweise bei den Revisionsvisiten hat der Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Abstimmung mit dem Dachverband der Sozialvereinigungen und der Organisation ANMIC (Associazione Nazionale Mutilati e Invalidi Civili) ausgearbeitet.

Für die Kontrollen ist eine eigene Kommission des Gesundheitsbetriebes zuständig. Sie wird jährlich rund 290 der 4885 Bezieher von Zivilinvalidenrenten überprüfen. „Neben dem Nachweiß, dass die Geldmittel aus der öffentlichen Hand nicht unrechtmäßig vergeben werden, geben uns diese Revisionsvisiten auch die Möglichkeit, unterschiedliche Anwendung der bestehenden Bewertungskriterien in den vier Gesundheitsbezirken zu erkennen und zu korrigieren“, heißt es aus dem Landesamt für öffentliche Hygiene.

SAN

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