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Zwei Landesgesetze am Dienstag im Amtsblatt

(LPA) Nach ihrer Ausfertigung durch Landeshauptmann Luis Durnwalder werden am kommenden Dienstag, 29. Juni, gleich zwei neue Landesgesetze im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es handelt sich um die Gesetze, mit denen die Meldepflicht für leerstehende Wohnungen abgeschafft und die kleinen Kreisläufe gefördert werden.

Einen Abbau unnötiger Bürokratie und eine Entlastung der Bürger, allen voran der Wohnungsbesitzer, soll das Landesgesetz vom 16. Juni 2010, Nr. 7 mit dem schwerfälligen Titel "Aufhebung des Landesgesetzes vom 20. September 1985, Nr. 14, 'Verzeichnis der leerstehenden Wohnungen und Änderungen der Landesgesetze über den Wohnbau - unnütze und schwer anwendbare Bestimmungen" bringen. Mit dem Gesetz wird eine Regelung aus dem Jahr 1985 gestrichen, die die Meldepflicht leerstehender Wohnungen vorsah.

In eine ganz andere Richtung zielt das zweite am Dienstag zu veröffentlichende Landesgesetz, das das Datum vom 16. Juni 2010 und die Nummer 8 trägt. Wie der Titel des Gesetzes ("Förderung der landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel aus dem heimischen Anbau, der Erziehung zu gesundem Essverhalten und des bewussten Konsums") bereits sagt, sollen mit dem Gesetz die kleinen Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden. So sollen in den Küchen von Krankenhäusern, Kindergärten oder Altersheimen Qualitäts- und biologische Produkte aus der Umgebung verwendet werden. Auch die Förderung der Ernährungserziehung ist Ziel des Gesetzes.

Veröffentlicht werden beide Landesgesetze am Dienstag, 29. Juni, im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt Nr. 26. Sie treten 15 Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.

chr

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