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Eigene Filmförderung für Südtirol rückt näher

LPA - „Südtirol verfügt zum ersten Mal über eine eigene Filmförderung“, sagt Landesrat Thomas Widmann. Den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Filmförderung hat die Landesregierung diese Woche gutgeheißen. Bearbeitet werden die Förderanträge von der Abteilung Film der Landesgesellschaft für Betriebsansiedlung und Standortvermarktung Business Location Südtirol – Alto Adige (BLS).

Eine der ersten Produktionen, die in den Genuss der neuen Förderung kommen, ist die Serienproduktion „Un passo dal cielo“ mit Terence Hill (im Bild mit LR Widmann) in der Hauptrolle

„So wie das in anderen europäischen Regionen schon seit geraumer Zeit der Fall ist, haben wir mit der Filmförderung nun hervorragende Möglichkeiten, zu einem wichtigen Player in der Film- und TV-Produktionswirtschaft in Italien zu werden und entsprechende Projekte an Land zu ziehen“, freut sich Landesrat Widmann. Ohne Förderungen durch den Drehstandort sei es heute fast unmöglich, Filmteams ins Land zu locken: “Filmproduktionen fürs Kino und zunehmend auch jene fürs Fernsehen werden heute üblicherweise zur Hälfte von öffentlicher Hand, also mittels Filmförderung, finanziert, deshalb muss eine Region wie Südtirol, wenn sie wirtschaftlich von Film- und Fernsehproduktionen profitieren möchte, in der Filmförderung aktiv werden“, erklärt Widmann.

Das wirtschaftliche Potenzial einer TV- oder Filmproduktion ist enorm: Das durchschnittliche Budget europäischer Fernsehfilme beträgt circa zwei Millionen Euro und jenes von Kinofilmen bis zu 30 Millionen Euro – Geld, das zu einem maßgeblichen Teil auch am Drehort bleibt. „Die neue Südtiroler Filmförderung sieht vor, dass als so genannter ‚Regionaleffekt‘ mindestens die Summe der gewährten Fördergelder, in der Regel jedoch mehr wieder im Land ausgegeben werden muss, was einer direkten Wirtschaftsförderung gleichkommt“, erklärt Landesrat Widmann. „Diese Gelder fließen direkt in den Südtiroler Wirtschaftskreislauf ein; das stärkt die Wirtschaft allgemein, im Besonderen aber die Filmwirtschaft“, so der Landesrat. Damit werde ein positiver Prozess in Gang gesetzt: Je stärker die heimische Filmbranche werde, je mehr spezialisierte Unternehmen in Folge entstünden, umso höher seien wiederum die Ausgaben am Filmstandort, sagt Widmann. „In Bayern, das in seiner Entwicklung zum Filmland schon viel weiter ist als Südtirol, bleiben sogar bis zu 400 Prozent des Förderbeitrags im Lande“, berichtet der Landesrat.

Mit der Bewertung und Bearbeitung der Fördergesuche beauftragt wird die BLS – Film Südtirol – Alto Adige, angesiedelt in der Standortagentur BLS. „Diese Abteilung ist in unsere Struktur eingebettet, weil sie Südtirol als Standort für Film- und TV-Produktionen promoten soll, und bei diesen handelt es sich ja sozusagen um ‚Unternehmensansiedlungen auf Zeit’“, erklärt BLS-Direktor Ulrich Stofner, „unser Ziel ist es, Südtirol als Filmland bekanntzumachen, um das Wirtschaftspotenzial zu nutzen, das sich daraus ergibt.“ Zu den Aufgaben der BLS Film gehört neben der Bearbeitung der Filmförderanträge auch aktives Marketing im In- und Ausland sowie ein effizienter Produktions- und Locationservice als Hilfestellung für die Filmteams.

Eine der ersten Produktionen, die in den Genuss der neuen Förderung kommen, ist die zwölfteilige italienische Serienproduktion „Un passo dal cielo“ mit Terence Hill in der Hauptrolle, für die vor kurzem im Hochpustertal die Klappe gefallen ist. „Weitere konkrete Anfragen von Produktionsfirmen aus Italien, Deutschland und Österreich liegen bereits vor und belegen das Potential des Filmstandorts Südtirol“, freut sich Christiana Wertz, Leiterin der BLS Film, „das neue Gesetz hat nun die Grundlage dafür geschaffen, dass Südtirol weiterhin solche wichtigen und auch imagefördernden Produktionen akquirieren kann.“

Das neue Gesetz zur Filmförderung muss nun vom Landtag genehmigt werden. Da die Europäische Union Filmförderungen als staatliche Beihilfen definiert, muss die Gesetzesvorlage zudem von der Europäischen Kommission überprüft und genehmigt werden. Die genauen Förderkriterien und –modalitäten für die Gewährung der Beiträge werden sodann von der Landesregierung festgelegt.

 

SAN

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