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Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) steht

LPA - Nach dem heutigen Treffen von Soziallandesrat Richard Theiner mit den Sozialpartnern in Bozen kann die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) der Landesregierung unterbreitet werden. „Ziel ist soziale Gerechtigkeit und mehr Bürgernähe“, sagt Theiner.

Die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) als Grundlage für den Zugang zu den verschiedenen Leistungen des Landes ist in der Zielgeraden. Durch das vereinheitlichte System sollen nicht nur die die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. „Unser Ziel ist soziale Gerechtigkeit und mehr Bürgernähe“, betont Landesrat Theiner. „Nach jahrelanger intensiver Vorbereitung durch unser Ressort, die Sozialpartnern und die Sozialverbänden ist nun der Startschuss für ein soziales und gesellschaftliches Großprojekt gefallen“, freut sich Theiner.

Bei Selbstständigen wird das Einkommen bei der EEVE nicht niedriger angesetzt, als das eines Facharbeiters aus dem jeweiligen Bereich. Liegt das tatsächliche Einkommen des Selbstständigen unter dieser Schwelle, muss dies nachgewiesen werden. Für das Einkommen aus Landwirtschaft wird ein Standardeinkommenswert pro Großvieheinheit bzw. pro Hektarertrag für  Obst- und Weinbau sowie Forstwirtschaft angewandt. Was die Bewertung des Einkommens aus abhängiger Tätigkeit betrifft, sieht der Vorschlag vor, einen Abschlag von zehn Prozent auf den erklärten Einkommensbetrag zu tätigen. Ferner werden die Erstwohnung und die dazugehörende Garage nicht als Vermögen gewertet, ebenso wenig wie das Betriebsvermögen von Selbstständigen gesondert bewertet wird. Ersparnisse bis zu einem Betrag von 100.000 Euro müssen nicht angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die finanzielle Sozialhilfe (soziales Mindesteinkommen und Beitrag für Miete), dort werden die Rücklagen auch wie bisher mitberücksichtigt.

Eine technische Kommission, bestehend aus Mitarbeitern des Landessozialressorts, der Arbeitgeber und Gewerkschaftern, der Handelskammer, des Arbeitsförderungsinstitutes und des Sozialringes, wird die Umsetzung und die statistische Datenerhebung begleiten und laufend notwendige Korrekturen vorschlagen. Beim heutigen Treffen wurde zudem festgelegt, dass alle Maßnahmen von den Sozialpartnern begutachtet  werden, bevor sie der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

SAN

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