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Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen: Ansuchen bis 30. Juni

(LPA) Das Land Südtirol fördert Studierende, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 30. Juni 2010 eine postuniversitäre Ausbildung absolviert haben bzw. absolvieren; der Abschluss des Hochschulstudiums darf dabei nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Die genauen Kriterien sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen, die, wie auch das Antragsformular, auf der Website www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung als Download-Dokument zur Verfügung stehen.

Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Studiendauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet.

Die Anträge können bis einschließlich Mittwoch, dem 30. Juni, um 12 Uhr im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18 eingereicht werden.

mac

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