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Tiergesundheitsprämie: Ab sofort kann angesucht werden

(LPA) Die Gesuchskampagne um die Beihilfe zur Förderung der Tiergesundheit ist angelaufen. "Angesucht werden kann um eine Beihilfe für alle Rinder und Pferde im Alter von fünf Monaten bis zu drei Jahren, die mindestens 60 Tage geweidet werden", erklärt Landesrat Hans Berger. Die entsprechenden Ansuchen nehmen das Landesamt für Viehzucht und die Bezirksämter für Landwirtschaft entgegen.

Erste Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist demnach das Alter der Tiere. Für dessen Bestimmung gilt der 30. Juni als Stichtag, Beihilfen können also für jene Tiere ausgezahlt werden, die innerhalb Jänner 2010 geboren worden sind. Zudem muss - und dies ist die zweite Voraussetzung - aus der Viehdatenbank hervorgehen, dass die Tiere mindestens seit 1. Februar 2010 im landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers gehalten werden.

Voraussetzung Nummer drei bezieht sich auf die Weide der Tiere: Für die Gewährung der Beihilfe müssen die Tiere mindestens 60 aufeinander folgende Tage geweidet werden, wobei für die Weide auf Mähwiesen keine Beihilfe gewährt wird. Tiere, die außerhalb Südtirols geweidet werden, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Weiden einem in Südtirol Ansässigen gehören oder die Weidehaltung auf im Grundbuch eingetragenen Rechten basiert. "Während der Weidezeit müssen eine stetige Betreuung der Tiere und die Einhaltung aller Tierschutzbestimmungen gewährleistet sein", so Berger.

Die Beihilfe zur Förderung der Tiergesundheit unterliegt darüber hinaus einigen Einschränkungen. So kann sie für ein Tier nur ein einziges Mal beantragt werden und wird für höchstens 20 Stück pro Antragsteller und Jahr gewährt. Die Höhe der Beihilfe hängt von der Anzahl der beihilfeberechtigten Tiere ab, beträgt aber maximal 260 Euro pro Tier.

Die Anträge können bis 15. Juli - allerdings innerhalb von zehn Tagen nach Weideauftrieb - beim Landesamt für Viehzucht in der Brennerstraße 6, Bozen, oder bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft eingereicht werden. Dort sind auch die Gesuchsvordrucke erhältlich, die es darüber hinaus beim Südtiroler Bauernbund und bei den Zuchtverbänden gibt. Fündig wird man schließlich auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/landwirtschaft.

chr

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