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Fünf Promille an Vereine: Noch bis Ende der Woche eintragen

(LPA) Noch bis Ende der Woche, genauer: bis Freitag, 7. Mai, haben ehrenamtliche Organisationen, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sowie Vereine und Stiftungen Zeit, sich in das Verzeichnis all jener eintragen zu lassen, die in den Genuss der Zuschreibung von fünf Promille der Einkommenssteuer kommen können.

Das Verzeichnis der Organisationen, die berechtigt sind, mit fünf Promille der Einkommenssteuer bedacht zu werden, wird von der staatlichen Einnahmenagentur geführt. Organisationen können sich digital eintragen lassen, und zwar über die Systeme "Fisconline" und "Entratel" sowie mit Hilfe der Steuerbeistandszentren (CAAF) bzw. von Wirtschaftsberatern. Das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten betont in diesem Zusammenhang, dass auch jene Organisationen, die sich bereits in den Vorjahren in das Verzeichnis haben eintragen lassen, erneut eine Eintragung beantragen müssen.

Der für die Eintragung notwendige Vordruck ist auf der Website der staatlichen Einnahmenagentur (www.agenziaentrate.gov.it) zu finden. Dort wird innerhalb 14. Mai auch das Verzeichnis der  zugelassenen Organisationen veröffentlicht, eventuelle Korrekturen sind bis 20. Mai möglich. Das endgültige Verzeichnis wird voraussichtlich innerhalb 25. Mai stehen und ebenfalls im Web zugänglich gemacht.

Mit dem 30. Juni haben sich die Verantwortlichen der Organisationen noch einen weiteren Termin vorzumerken. Innerhalb dieses Datums ist per Einschreiben mit Rückantwort eine Ersatzerklärung an die Einnahmenagentur zu übermitteln, für die sich der Vordruck auf der genannten Website findet. Die Ersatzerklärung ist vom gesetzlichen Vertreter des Vereins auszufüllen und mit der Kopie des Personalausweises des Unterzeichners an die Landesdirektion der Einnahmenagentur zu senden.

chr

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